{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "14.02.2007", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2006-00488_14-02-2007.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206494&W10_KEY=4467133&nTrefferzeile=89&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c893d7e864bb7d1048c37a506d6a37e0"}, "Num": [" VB.2006.00488"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00488"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00488"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07..2.14.0  VB.2006.00488"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung und Befehl | Rechtswidrige Nutzung von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umlichkeiten zu sexgewerblichen Zwecken Es musste der Beschwerdef\u00fchrerin bzw. der ehemaligen Betreiberin aufgrund der damaligen Intervention der Baupolizei bewusst sein, dass in der streitbetroffenen Liegenschaft ein sexgewerblicher Betrieb nicht bewilligungsf\u00e4hig war. (...) Die Nutzungsbezeichnungen \"Heilpraxis\" bzw. \"Heilmassage\" in den Baueingabepl\u00e4nen waren offenkundig darauf angelegt, die Beh\u00f6rden \u00fcber die tats\u00e4chliche Nutzung als sexgewerblicher Massagesalon zu t\u00e4uschen. Angesichts des Umstands, dass jeweils nicht die Betreiberin des Salons, sondern eine Drittperson als Bauherrin und Baugesuchsstellerin auftrat, hatten die Baubeh\u00f6rden keinen Anlass zur Vermutung, dass in den R\u00e4umlichkeiten im Erdgeschoss der im dritten Obergeschoss und Dachgeschoss unterbundene Betrieb einziehen w\u00fcrde. (...) Nach Lehre und Rechtsprechung ist bei blosser Unt\u00e4tigkeit der Beh\u00f6rde das Entstehen einer Vertrauensgrundlage nur mit Zur\u00fcckhaltung anzunehmen. Es gen\u00fcgt nicht, dass die Beh\u00f6rde unt\u00e4tig geblieben ist, sondern es m\u00fcssen zus\u00e4tzliche Anhaltspunkte bei dem oder der Betroffenen die Meinung aufkommen lassen, rechtm\u00e4ssig gehandelt zu haben. Solche Anhaltspunkte bestehen hier offenkundig nicht (E. 2.3). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:12:57", "Checksum": "7d295b1983a30423c6d8249972a3e4ec"}