{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.03.2007", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00057_21-03-2007.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206566&W10_KEY=4467133&nTrefferzeile=62&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "211ab0435c33264e04187722dc3512d3"}, "Num": [" VB.2007.00057"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00057"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00057"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00057"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | \"Wiedererw\u00e4gungsgesuch\" betreffend Aufenthaltsbewilligung (Anpassung / Revision) [Der Beschwerdef\u00fchrer beantragte zum 3. Mal den Nachzug eines Sohnes aus fr\u00fcherer Ehe. Die Vorinstanz trat auf das teils als Revisions-, teils als Anpassungsgesuch behandelte Rechtsmittel nicht ein. Vgl. zur Vorgeschichte VB.2005.00070]. Die Zust\u00e4ndigkeit bestimmt sich nach dem zur Zeit der Anh\u00e4ngigmachung einer Beschwerde geltenden Recht. Vorliegend ist grunds\u00e4tzlich auf die Beschwerde einzutreten, da es sich um einen \"Anspruchsfall\" handelt. Nicht einzutreten ist auf das Rechtsmittel, soweit die Beschwerde den Wegweisungsauftrag betrifft (E. 2). Die Vorinstanz war nicht zust\u00e4ndig zur Beantwortung der Frage, ob Revisionsgr\u00fcnde vorliegen. Da es letztlich um die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils ginge, w\u00e4re nur das Bundesgericht daf\u00fcr zust\u00e4ndig. Der Beschwerdef\u00fchrer bringt auch vor Verwaltungsgericht nicht nur Anpassungs-, sondern auch Revisionsgr\u00fcnde vor, weshalb das Rechtsmittel insofern an das Bundesgericht zu \u00fcbermitteln ist (E. 3.1). Bei der Anpassung geht es nur um die Frage, ob sich der Sachverhalt nach dem letzten Entscheid derart ge\u00e4ndert hat, dass ein anderes Entscheidergebnis realistischerweise in Betracht kommt. Dies ist vorliegend zu verneinen (E. 3.2). Zur vorsorglichen Massnahme (E. 4). Kostenverlegung (E. 5). Abweisung soweit Eintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:26:56", "Checksum": "bc7cbe1362402f02dedc55a677aa77e2"}