{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-11-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00091_2007-11-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207114&W10_KEY=13823284&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "aedf7a855c27b00e0a4bf7ede0540cd8"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00091"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.11.2007  VB.2007.00091"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.11.2007  VB.2007.00091"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.11.2007  VB.2007.00091"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr ein Einkaufszentrum in Winterthur-Veltheim Parkplatzzahl (E. 2), Parkplatzbewirtschaftung (E.3). Schon die Anwendung der Wegleitung anstelle der kommunalen Abstellplatz-Verordnung stellt eine versch\u00e4rfte Emissionsbegrenzung dar, womit dem Umstand, dass es sich beim Bauvorhaben um einen \u00fcberdurchschnittlichen Emittenten in einem lufthygienischen Sanierungsgebiet handelt, bereits weitgehend Rechnung getragen wird. Die durch die Wegleitung vorgegebene Bandbreite soll die der Gemeinde bei der Festsetzung der zul\u00e4ssigen Parkplatzzahl zustehende erhebliche Entscheidungsfreiheit gew\u00e4hrleisten. Die kantonalen Rechtsmittelinstanzen d\u00fcrfen nur eingreifen, wenn es die angemessene Ber\u00fccksichtigung der \u00fcbergeordneten, vom Kanton zu sichernden Interessen erfordert. Diese angemessene Ber\u00fccksichtigung der \u00fcbergeordneten Interessen ist mit der Reduktion der Parkplatzzahl, der Parkraumbewirtschaftung sowie der verbesserten \u00f6V-Erschliessung bereits erfolgt (E. 2.3.2). Zwar ist die verf\u00fcgte Parkplatzgeb\u00fchr von Fr. 1.-/Stunde ab erster Minute nicht hinreichend lenkungswirksam. Die Baubeh\u00f6rde hat aber im Rahmen ihres Ermessensspielraums und unter dem Gesichtswinkel der Lastengleichheit zus\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigen d\u00fcrfen, dass in anderen Einkaufszentren an der Peripherie von Winterthur ebenfalls nur eine Geb\u00fchr von Fr. 1.-/Stunde bezahlt werden muss. Insofern ist ihr deshalb keine Rechtsverletzung vorzuwerfen (E. 3.2.2). Die Geb\u00fchrenbefreiung innerhalb der ersten 15 Minuten hingegen zielt offenkundig darauf ab, den Kunden die Erledigung kleinerer Besorgungen mit dem privaten Motorfahrzeug zu erleichtern, und erh\u00f6ht so die Ben\u00fctzungsfrequenz pro Parkplatz. Damit steht sie im Gegensatz zur angestrebten Verkehrsumlagerung und zu den mit der Parkplatzbewirtschaftung verfolgten lufthygienischen Sanierungszielen. Besonders f\u00fcr Kunden aus dem Nahbereich, die das Zentrum zu Fuss, per Fahrrad oder mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln erreichen k\u00f6nnen, wird ein falscher Anreizgeschaffen. Die Geb\u00fchrenbefreiung beim Verlassen des Parkhauses binnen 15 Minuten erweist sich damit als ermessensfehlerhaft und ist aufzuheben (3.2.3).\r\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:43:29", "Checksum": "fd8aff5571d5552ad5901ee8c2811a58"}