{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-07-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00147_2007-07-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206821&W10_KEY=13823286&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "747fb4803902561885e7f6d8b8332691"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00147"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.07.2007  VB.2007.00147"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.07.2007  VB.2007.00147"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.07.2007  VB.2007.00147"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: \u00dcberh\u00f6hte Wohnkosten und Integrationszulage (IZU) (Die Hilfeempf\u00e4ngerin, welche zusammmen mit ihrer zw\u00f6lfj\u00e4hrigen Tochter in einer Vierzimmerwohung wohnt, wurde angewiesen, sich um eine g\u00fcnstigere Dreizimmerwohnung zu bewerben und diese Suchbem\u00fchungen der Sozialarbeiterin monatlich vorzulegen; anderenfalls ziehe die Sozialbeh\u00f6rde einen Abzug des die Richtlinien \u00fcbersteigenden Betrags in Erw\u00e4gung. Der Hilfeempf\u00e4ngerin wurde eine IZU von Fr. 100.- monatlich zugesprochen. Diese beantragt die Aufhebung der Weisung betreffend den Wohnungswechsel und eine IZU von Fr. 200.- monatlich.) Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und der Weisungen bzw. Auflagen (E. 2.1+2). Rechtsgrundlagen bei \u00fcberh\u00f6hten Wohnkosten (E. 2.3).  Es erscheint nicht unm\u00f6glich, im selben Wohnquartier eine g\u00fcnstigere Dreizimmerwohnung zu finden. Der zu beurteilende Beschluss der Sozialbeh\u00f6rde sieht m\u00f6gliche Sanktionen nur f\u00fcr den Fall vor, dass die Beschwerdef\u00fchrerin keine Suchbem\u00fchungen vorlegt, und zieht allf\u00e4llige Sanktionen lediglich in Erw\u00e4gung. Der angefochtene Beschluss des Bezirksrats steht sodann nicht im Widerspruch zu dessen fr\u00fcheren Beschluss, in welchem er im damaligen Zeitpunkt aus Billigkeits- und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsgr\u00fcnden auf die Anordnung eines Wohnungswechsels verzichtete (E. 3.4). Rechtsgrundlagen der Integrationszulage (E. 4.1+4). Gem\u00e4ss Weisung der Sicherheitsdirektion zur Anwendung der SKOS-Richtlinien wird eine IZU von Fr. 200.- ausgerichtet, wenn Alleinerziehende mindestens ein weniger als drei Jahre altes Kind betreuen, so dass vorliegend eine IZU von Fr. 100.- nicht zu beanstanden ist (E. 4.4). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:41:42", "Checksum": "f05f9bd5e0cbf071f155b63a8d927fec"}