{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "21.06.2007", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00186_21-06-2007.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206785&W10_KEY=4467132&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d2f73210bb673ba0047f14d697084b48"}, "Num": [" VB.2007.00186"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00186"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00186"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07..2.21.0  VB.2007.00186"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | Tierschutz: Beschlagnahmung von zehn Schlangen. Aufgrund der sauber und detailliert gef\u00fchrten Akten ist ersichtlich, dass die Beschwerdef\u00fchrerin ihre zehn Schlangen vernachl\u00e4ssigt hatte. Der Zustand der Schlangen sowie deren Haltung kann in keiner Weise als gen\u00fcgend bezeichnet werden. Aufgrund der vorgefundenen Situation war ein Einschreiten des Beschwerdegegners n\u00f6tig; die Beschlagnahmung der Schlangen erweist sich als gerechtfertigt. Sie kn\u00fcpft an die ungen\u00fcgende Haltung der Tiere an, pers\u00f6nliche Umst\u00e4nde der Beschwerdef\u00fchrerin sind dabei nicht erheblich (E. 4).  Da anzunehmen ist, dass die Tierschutzinstitution mit dem Verkauf der Schlangen keinen \u00fcber die Aufwendungen hinausgehenden Erl\u00f6s erzielen wird, ist das Vorgehen des Beschwerdegegners, welcher die Schlangen der Institution nach Rechtskraft des Entscheids \u00fcberlassen will, unter dem Gesichtspunkt von Art. 25 Abs. 2 TSchG nicht zu beanstanden (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:12:42", "Checksum": "6c46c9a54f011ca01caccda02d2d8666"}