{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.08.2007", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00223_23-08-2007.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=206942&W10_KEY=4467132&nTrefferzeile=35&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "49c413be8cefa0005878cab4d95dff48"}, "Num": [" VB.2007.00223"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07..2.23.0  VB.2007.00223"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07..2.23.0  VB.2007.00223"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07..2.23.0  VB.2007.00223"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Alimentenbevorschussung | Jugendhilfe: Verweigerung der Alimentenbevorschussung wegen Missbrauchs (Der ehemalige Ehemann der Beschwerdegegnerin war im Scheidungsurteil zur Leistung von Unterhaltsbeitr\u00e4gen f\u00fcr die gemeinsamen Kinder verpflichtet worden. Er stellte ein Herabsetzungsbegehren, zog es aber wieder zur\u00fcck. Die Sozialbeh\u00f6rde wies einen Antrag des Jugendsekretariats auf r\u00fcckwirkende Alimentenbevorschussung wegen Rechtsmissbrauchs ab. Der Rekurs der Beschwerdegegnerin wurde vom Bezirksrat gutgeheissen, worauf die Sozialbeh\u00f6rde die vorliegende Beschwerde erhob.) Rechtsgrundlagen der Alimentenbevorschussung und deren Entfalls wegen Missbrauchs (E. 2).  Begriff des Rechtsmissbrauchs (E. 4.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin belegte weder mit Indizien, dass der Alimentenschuldner die Herabsetzungsklage zum Zweck der Erf\u00fcllung der Alimentenschuld auf Kosten der Beschwerdef\u00fchrerin zur\u00fcckzog, noch erl\u00e4uterte sie n\u00e4her, inwiefern die Beschwerdegegnerin diesbez\u00fcglich mit ihrem ehemaligen Ehemann im Sinne eines gemeinsamen Gesamtplans kooperiert habe. Eine Missbrauchsabsicht kann auch nicht allein darin erblickt werden, dass die Beschwerdegegnerin Alimentenbevorschussung bezog im Wissen darum, dass diese durch die Gemeinde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder eingebracht werden kann. Dies ergibt sich auch aus den Gesetzesmaterialien (E. 4.2).  Bedeutung der Erkl\u00e4rung der Beschwerdegegnerin betreffend Reduktion der Alimentenbevorschussung f\u00fcr die Dauer des Herabsetzungsverfahrens (E. 5.2). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:27:35", "Checksum": "86327efb86a7e1480f5a39ccbcae33e2"}