{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-10-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00239_2007-10-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207080&W10_KEY=13823284&nTrefferzeile=24&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4cdd765bbd28f362be3de8300a6ac1ba"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00239"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.10.2007  VB.2007.00239"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.10.2007  VB.2007.00239"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.10.2007  VB.2007.00239"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG | Ausnahmebewilligung f\u00fcr Erweiterung einer Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone Die \u00fcbergangsrechtliche Praxis des Regierungsrats zu \u00a7 48 lit. b OG RR, alle Rekurse gegen vor dem 1. Januar 2006 erlassene Hoheitsakte abschliessend zu entscheiden, ist nicht zu beanstanden (E. 1.2). Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Ausnahmebewilligung f\u00fcr die Erweiterung einer bestehenden zonenfremden Anlage und zur Standortgebundenheit einer Mobilfunkantenne (E. 2).  Kein Verstoss gegen die Pflicht zur \u00f6ffentlichen Ausschreibung, wenn nur eine Mobilfunkbetreiberin Gesuchstellerin ist, aber gem\u00e4ss Baugesuchsunterlagen eine zweite ihre Antennenanlagen am selben Standort zu erweitern beabsichtigt (E. 3.2). Unter diesen Voraussetzungen gen\u00fcgte die Abkl\u00e4rung alternativer Standorte durch eine der beiden Mobilfunkbetreiberinnen (E. 3.3.2). Die Anlage ist aus mehreren Gr\u00fcnden standortgebunden: Mit lediglich einem - bereits bestehenden - Antennenstandort kann die zweigeteilte Gemeinde vollst\u00e4ndig und gleichzeitig von zwei Mobilfunkbetreiberinnen mit UMTS-Technologie versorgt werden; die auf einer bereits bestehenden Baute installierten Antennen ordnen sich gut in die Umgebung ein; die gepr\u00fcften Antennenstandorte in der Bauzone und die \u00fcbrigen bestehenden Antennenstandorte erwiesen sich alle als ungeeignet; die bei deren Nutzung anfallenden Versorgungsl\u00fccken k\u00f6nnten nur mittels zus\u00e4tzlicher Antennenanlagen in der Gemeinde geschlossen werden. Insofern l\u00e4sst der ausserhalb der Bauzone erzielbare Abdeckungsvorteil den vorgesehenen Standort gegen\u00fcber den gepr\u00fcften Alternativstandorten viel vorteilhafter erscheinen (E. 3.3.4).  Abweisung soweit Eintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:43:17", "Checksum": "68507c04dca8cc4eac49f9ffbaf86da5"}