{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-09-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00249_2007-09-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207039&W10_KEY=13823284&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5e774483d4a39cf090cf14082f83f08b"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00249"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.09.2007  VB.2007.00249"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.09.2007  VB.2007.00249"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.09.2007  VB.2007.00249"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Submission der sog. Abschleppauftr\u00e4ge A. Ber\u00fccksichtigung von betrieblichen Aufstockungen; niedriges Angebot bzw. Angebot, das (allenfalls) unter die Selbstkosten geht; Gewichtung der Zuschlagskriterien. Betriebliche Aufstockungen und Anpassungen k\u00f6nnen beim Vergabeentscheid grunds\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt werden. Gemessen an der bisherigen Betriebsgr\u00f6sse erscheint die geplante Aufstockung des Fahrzeugsparks, der Einsatzstandorte und des Mitarbeiterbestands als untergeordnet und mithin vertretbar (E. 4.3). Obschon der Mitbeteiligte eine tiefe Auftragspauschale veranschlagt hat, bestand f\u00fcr die Vergabebeh\u00f6rde kein Anlass, dessen Angebot als ungew\u00f6hnlich niedrig einzustufen. Selbst wenn der Mitbeteiligte unter seine Selbstkosten gehen w\u00fcrde, w\u00e4re dies zul\u00e4ssig. Dies f\u00fchrte aber zur Anwendung von \u00a7 32 SubmV. Der Vergabebeh\u00f6rde steht mit Bezug auf die Notwendigkeit und das Ausmass von Erkundigungen im Sinn dieser Bestimmung ein weites Ermessen zu. Im vorliegenden Fall hat die Vergabestelle jedenfalls alle unter den konkreten Umst\u00e4nden gebotenen Abkl\u00e4rungen getroffen, und bestand kein Anlass, die Kostenstruktur des Angebots des Mitbeteiligten in Frage zu stellen (E. 5). Eine auf das Preiskriterium entfallende Quote von 20 % liegt nach Bundesgericht an der untersten Grenze des Zul\u00e4ssigen, wenn der Begriff des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots nicht seines Gehalts entleert werden soll. Mit einem Gewichtsverh\u00e4ltnis von 20 % Preis zu 80 % Leistung kann von einer untergeordneten Bedeutung des Preiskriteriums gesprochen werden, und wird damit den einzelnen Leistungskriterien im Verh\u00e4ltnis zum Preiskriterium eine \"wichtige\" und \"sehr wichtige\" Bedeutung beigemessen, auch wenn sie jeweils nur um 4 % bzw. 8 % h\u00f6her gewichtet wurden (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:42:34", "Checksum": "e331004a4038de3c85e3cf6f2f9383fd"}