{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-03-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00280_2008-03-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207514&W10_KEY=13823283&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e2d9da0bd7a679a56e3888e2fb7a8171"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00280"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.03.2008  VB.2007.00280"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.03.2008  VB.2007.00280"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.03.2008  VB.2007.00280"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbau eines Wohnhauses in Kernzone Dorf: \u00c4nderung an vorschriftswidrigen Bauten \u00c4nderungen sind insoweit zul\u00e4ssig, als sie f\u00fcr eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der bestehenden Liegenschaft erforderlich sind. Da eine sinnvolle Neu\u00fcberbauung des Grundst\u00fccks hier kaum m\u00f6glich ist, sind zwar weitgehende Eingriffe in die innere Geb\u00e4udesubstanz, ein Lifteinbau sowie \u00c4nderungen der \u00e4usseren Gestalt des Geb\u00e4udes, einschliesslich einzelne f\u00fcr sich unbedeutende Volumenvergr\u00f6sserungen, ohne welche das Geb\u00e4ude faktisch zum Abbruchobjekt w\u00fcrde, zul\u00e4ssig. Nicht mehr mit dem Investitionsschutz rechtfertigen lassen sich dagegen die Erweiterung des Volumens und der nutzbaren Geschossfl\u00e4che durch die Anhebung des Daches \u00fcber dem Anbau und die Schaffung einer zweiten Wohneinheit. Wenn bereits das bestehende Geb\u00e4ude die nach geltendem Recht zul\u00e4ssigen Baum\u00f6glichkeiten bei weitem \u00fcbertrifft, steht bei der Erweiterung des Geb\u00e4udevolumens und der nutzbaren Fl\u00e4che sowie mit der Nutzungsintensivierung durch den Einbau einer zweiten Wohneinheit nicht mehr der Investitionsschutz, sondern die Schaffung zus\u00e4tzlicher, nach neuem Recht nicht bewilligungsf\u00e4higer Nutzungsm\u00f6glichkeiten im Vordergrund. Zus\u00e4tzliches Indiz f\u00fcr eine neubau\u00e4hnliche Umgestaltung ist, dass durch die Aufstockung des Anbaus die bisherige Erscheinung des Geb\u00e4udes sehr stark ver\u00e4ndert wird (E. 2.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:45:17", "Checksum": "6a20325efa6e9b23034cdf9e475ca91f"}