{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2007-11-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00390_2007-11-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207151&W10_KEY=13823283&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4378c875a87d61d2af64037705bda135"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2007.00390"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.11.2007  VB.2007.00390"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.11.2007  VB.2007.00390"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.11.2007  VB.2007.00390"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Ablehnung des Gesuchs um Unterst\u00fctzungsleistungen. Die Beschwerdegegnerin durfte nicht allein aufgrund einer telefonischen Mitteilung der Tante der Beschwerdef\u00fchrerin davon ausgehen, dass Letztere ihr Gesuch um wirtschaftliche Hilfe zur\u00fcckziehe. Allerdings widerspricht das Vorgehen der Beschwerdef\u00fchrerin Treu und Glauben, wenn sie erst nach knapp zweieinhalb Jahren erstmals im Rekursverfahren beanstandet, dass \u00fcber ihr erstes Gesuch um wirtschaftliche Hilfe nicht entschieden worden sei. Dies insbesondere auch unter der Ber\u00fccksichtigung, dass die Beschwerdef\u00fchrerin die angeforderten Unterlagen bei der Beschwerdegegnerin nicht eingereicht hatte (E. 3.3). Wird ein Gesuch um wirtschaftliche Hilfe vorerst im Hinblick auf allf\u00e4llige Stipendien als \"Bevorschussungsfall\" behandelt, darf der gesuchstellenden Person daraus kein Nachteil erwachsen. Nachdem das Stipendiengesuch der Beschwerdef\u00fchrerin abgewiesen worden war, war sie so zu stellen, wie wenn zum Zeitpunkt ihres Gesuch \u00fcber ihren Sozialhilfeanspruch entschieden worden w\u00e4re (E. 4.4).  Der Lohn, welcher ein Arbeitnehmer erh\u00e4lt, ist zur Bestreitung des Lebensunterhaltes f\u00fcr den kommenden Monat gedacht. Der erstmals am 22. August 2006 ausgerichtete h\u00f6here Lohn durfte demnach erstmals im ab September 2007 g\u00fcltigen Budget ber\u00fccksichtigt werden (E. 6.1). Schulkosten sind im Grundbedarf enthalten. Sie sind im Budget lediglich dann zus\u00e4tzlich zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie den \u00fcblichen Rahmen sprengen. Bei Kosten f\u00fcr Franchise und Selbstbehalte der Krankenkasse handelt es sich nicht um situationsbedingte Leistungen. Sie geh\u00f6ren vielmehr zur medizinischen Grundversorgung und damit zur materiellen Grundsicherung. Deshalb sind bereits angefallene Kosten ins Unterst\u00fctzungsbudget einzubeziehen und bei der Berechnung der Eintrittsschwelle zum Bezug von Sozialhilfeleistungen zu ber\u00fccksichtigen (E. 6.2). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und des unentgeltlichen Rechtsbeistandes (E. 7). Teilweise Gutheissungder Beschwerde und R\u00fcckweisung an die Beschwerdegegnerin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:56:59", "Checksum": "00fee7aa387fecd8fb1d70771839c7eb"}