{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.04.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00435_16-04-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207499&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2cd626738765b904adf3166f3f46317f"}, "Num": [" VB.2007.00435"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.16.0  VB.2007.00435"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.16.0  VB.2007.00435"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.16.0  VB.2007.00435"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung/Familiennachzug | Der Beschwerdef\u00fchrer erhielt gest\u00fctzt auf eine Ehe mit einer 23 Jahre \u00e4lteren, niedergelassenen Mazedonierin die Niederlassungsbewilligung. W\u00e4hrend dieser Ehe f\u00fchrte er eine Parallelbeziehung mit seiner Ex-Ehefrau in der Heimat. Trotz Vers\u00e4umnissen des Migrationsamts bei der Abkl\u00e4rung der Verh\u00e4ltnisse ist der vorliegend vom Regierungsrat verf\u00fcgte, nach dem inzwischen aufgehobenen Bundesgesetz \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder zu beurteilende Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Verschweigens einer wesentlichen Tatsache rechtens. Die dem Beschwerdef\u00fchrer vom Regierungsrat im Rahmen des freien Ermessens erteilte Aufenthaltsbewilligung kann vom Verwaltungsgericht nicht \u00fcberpr\u00fcft werden. Mit dem Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers fehlt es an einer Grundlage f\u00fcr den beantragten Familiennachzug seiner Ehefrau und der gemeinsamen f\u00fcnf Kinder. Das Gesuch um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und Bestellung eines unentgeltlichen Beistands ist wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit abzuweisen. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:24", "Checksum": "9ddfefb2c2f95582ba90fb4680b16b11"}