{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.03.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00458_26-03-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207442&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2ee26869cbbee35c55ab53ac4923f0cf"}, "Num": [" VB.2007.00458"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.26.0  VB.2007.00458"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.26.0  VB.2007.00458"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.26.0  VB.2007.00458"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausdolung und Umlegung T\u00f6beli-/Klausbach (Baumeisterarbeiten): Pauschalangebot, Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabebeh\u00f6rde hat Pauschalangebote ausdr\u00fccklich als zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt, sofern sie zus\u00e4tzlich zum Grundangebot eingereicht werden und \"auf der Basis und unter Beilage des ausgef\u00fcllten Leistungsverzeichnisses erfolgen\" (E. 5). Der Betrag, um welchen das Pauschalangebot der Beschwerdef\u00fchrerin vom Leistungsverzeichnis abweicht, h\u00e4lt sich in einem kleinen Rahmen und die Mehrkosten betragen nur einen geringen Bruchteil des urspr\u00fcnglichen Angebotspreises. Die von der Beschwerdegegnerin zu verantwortenden Differenzen zwischen Leistungsverzeichnis und Pl\u00e4nen haben zu Unsicherheiten gef\u00fchrt, welche bei der Abgabe eines Pauschalangebots einer Kl\u00e4rung bedurften. Dass der Beschwerdef\u00fchrerin bei den Klarstellungen ebenfalls Ungenauigkeiten unterlaufen sind, stellt unter diesen Umst\u00e4nden keinen schwer wiegenden Mangel dar. Der Ausschluss des Pauschalangebots war bei dieser Sachlage nicht gerechtfertigt (E. 6). Auch die formellen Abweichungen von den Ausschreibungsunterlagen verm\u00f6gen vorliegend keinen Ausschluss zu rechtfertigen (E. 7). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:18", "Checksum": "00d36a8790824080593f0c5b45dd3f5a"}