{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-10-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00531_2008-10-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207945&W10_KEY=13823280&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6e03f5a7c4dfc0fe50d2430f480b0324"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2007.00531"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.10.2008  VB.2007.00531"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.10.2008  VB.2007.00531"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.10.2008  VB.2007.00531"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschreibung von Motivationssemestern durch das Amt f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit. Frage der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Vergaberechts und der Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts zur Behandlung der Beschwerde. Die Eingliederung von Versicherten der Arbeitslosenversicherung, die aus Gr\u00fcnden des Arbeitsmarkts erschwert vermittelbar sind, wird mit arbeitsmarktlichen Massnahmen gef\u00f6rdert. Zu diesen Massnahmen z\u00e4hlen u.a. Motivationssemester f\u00fcr Versicherte, die nach Abschluss der schweizerischen obligatorischen Schulpflicht einen Ausbildungsplatz suchen (E. 2.1). Die Vergabe der strittigen Auftr\u00e4ge weist zwar verschiedene Merkmale einer auf Wettbewerb ausgerichteten \u00f6ffentlichen Beschaffung auf. Insgesamt \u00fcberwiegen aber die Elemente, welche einer solchen Beschaffung fremd sind. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die nur sehr unbestimmte Umschreibung des Inhalts der geforderten Dienstleistung, die daraus resultierende erschwerte Vergleichbarkeit der Angebote, das Verbot, mit dem Auftrag einen Gewinn zu erzielen und die damit zusammenh\u00e4ngende Offenlegung und Nachpr\u00fcfung der internen Kostenrechnung (E. 3.5). Die strittige Ausschreibung hat somit keine \u00f6ffentliche Beschaffung zum Gegenstand und unterliegt nicht den Bestimmungen des Vergaberechts. Das Verwaltungsgericht ist daher zur Behandlung der Beschwerde nicht zust\u00e4ndig (E. 4). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:50:02", "Checksum": "93214fa50dd7fe674c5b47596a194aac"}