{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.06.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00564_25-06-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207653&W10_KEY=4467129&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2f27b37f5be2b93ee171a4fa28ba3b5c"}, "Num": [" VB.2007.00564"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.25.0  VB.2007.00564"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.25.0  VB.2007.00564"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.25.0  VB.2007.00564"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen des ersten Teils der Lizenziatspr\u00fcfung und Ausschluss von weiteren Pr\u00fcfungen | Keine Diskriminierung von Behinderten Gem\u00e4ss Behindertengleichstellungsgesetz liegt eine Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und Weiterbildung unter anderem dann vor, wenn die Dauer und Ausgestaltung des Bildungsangebots sowie Pr\u00fcfungen den spezifischen Bed\u00fcrfnissen Behinderter nicht angepasst sind (E. 3.3). Dem Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers wurde im beantragten Umfang stattgegeben und seiner Behinderung Rechnung getragen. Mit der Pr\u00fcfungszeitverl\u00e4ngerung und der nochmaligen \u00dcberpr\u00fcfung sind die Pr\u00fcfungen den spezifischen Bed\u00fcrfnissen des Beschwerdef\u00fchrers angepasst worden. Dem Beschwerdef\u00fchrer wurde ein gen\u00fcgendes Pr\u00fcfungsresultat nicht verweigert, weil er an einer Behinderung leidet, sondern weil er die Anforderungen an eine gen\u00fcgende Pr\u00fcfung auch mit den Pr\u00fcfungserleichterungen nicht erf\u00fcllte. Weiter ist vorliegend auch eine indirekte Diskriminierung zu verneinen. Soweit der Beschwerdef\u00fchrer geltend macht, an die Pr\u00fcfungsanforderungen sei aufgrund seines Gesundheitszustands ein weniger strenger Beurteilungsmassstab anzusetzen, greift seine Argumentation nicht (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:11:22", "Checksum": "8089565536181f5b31119ced797e7273"}