{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "17.04.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2007-00572_17-04-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207515&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=48&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7695f836d6dd6ae4a88dfb2fd661435f"}, "Num": [" VB.2007.00572"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.17.0  VB.2007.00572"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.17.0  VB.2007.00572"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.17.0  VB.2007.00572"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Einhaltung einer kommunalen Einsprachefrist (Sozialhilfe) (Die Beschwerdef\u00fchrerin macht geltend, der erstinstanzliche Beschluss h\u00e4tte an ihren Rechtsanwalt zugestellt werden m\u00fcssen, der aus einem fr\u00fcheren Verfahren noch \u00fcber eine Vollmacht verf\u00fcgt habe. Der Beschluss sei zu Unrecht einer neuen Vertreterin - Mitarbeiterin einer Beratungsstelle - zugestellt worden, worauf in der Folge die durch diese Zustellung ausgel\u00f6ste Einsprachefrist nicht eingehalten worden sei.) Konkrete Ausgangslage hinsichtlich des Fristenlaufs (E. 2.1). Die urspr\u00fcngliche Vollmacht an den Rechtsanwalt erm\u00e4chtigte ihn zu allen Rechtshandlungen eines Generalbevollm\u00e4chtigten (entsprechend dem Formular des Z\u00fcrcher Anwaltsverbands). Die neue Vollmacht an die Vertreterin erm\u00e4chtigte diese zu verschiedenen Handlungen mit der Kompetenz einer Generalbevollm\u00e4chtigten, unter anderem auch zum Empfang der Korrespondenz (E. 2.3). Offen gelassen, ob die urspr\u00fcngliche Vollmacht an den Rechtsanwalt sich nur auf das damalige Verfahren bezog und ob diese Vollmacht durch die sp\u00e4tere Vollmacht widerrufen worden ist. Die Zustellung allein an die zweite Vertreterin ist als rechtsg\u00fcltige Zustellung zu w\u00fcrdigen (E. 2.4). Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Fristwiederherstellung sind nicht gegeben: Namentlich bildet die Rechtsunkenntnis \u00fcber die Einhaltung einer Frist bei einer Postaufgabe im Ausland keinen Wiederherstellungsgrund (E. 3). Abweisung der Beschwerde. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung und der unentgeltlichen Rechtsverbeist\u00e4ndung sind nicht erf\u00fcllt (E. 4)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:26", "Checksum": "45b134bbaf0eeda6b31025bc1990f0eb"}