{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-07-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00023_2008-07-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207716&W10_KEY=13823282&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fd855e8a60325be64abb988f3043287e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00023"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.07.2008  VB.2008.00023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.07.2008  VB.2008.00023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.07.2008  VB.2008.00023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Generalplaner-Leistungen f\u00fcr Erneuerung eines Spitals: Vorbefassung der Mitbeteiligten. Referenzbewertung. Ein Wissensvorsprung, der nicht dem Submissionsverfahren, sondern der bisherigen T\u00e4tigkeit des Submittenten entspringt, ist unter dem Titel der Vorbefassung nicht zu beanstanden. Dies gilt besonders hier, wo die Beschwerdef\u00fchrerin fr\u00fcher offenbar auch f\u00fcr den Beschwerdegegner t\u00e4tig war und dementsprechend ebenfalls \u00fcber einen \"Wissensvorsprung\" verf\u00fcgen d\u00fcrfte (E. 3.2.1). Eigene Erfahrungen der Vergabebeh\u00f6rde d\u00fcrfen wie Referenzen externer Auftraggeber ber\u00fccksichtigt werden, wenn sie konkret beschrieben sind und somit eine objektive Beurteilung und die Vergleichbarkeit gew\u00e4hrleisten. Dementsprechend ist es vorliegend nicht zu beanstanden, wenn der Mitbeteiligten in der Offertauswertung attestiert wurde, sie habe \"drei unabh\u00e4ngige\" Referenzschreiben vorgelegt. Alle drei Referenzschreiben stammen von unterschiedlichen Referenzgebern, welche weder untereinander verbunden sind, noch mit der Submittentin in einer \u00fcber deren bisherige T\u00e4tigkeit hinausgehenden Verbindung stehen. Dies im Gegensatz zu den von der Beschwerdef\u00fchrerin eingereichten Referenzschreiben (E. 5.2). In Anbetracht dessen, dass die drei Referenzschreiben der Beschwerdef\u00fchrerin keineswegs unabh\u00e4ngig sind, einen anderen Spitaltyp mit anderen betrieblichen Rahmenbedingungen betreffen und zudem mit Bezug auf den Vergabegegenstand nicht gen\u00fcgend aussagekr\u00e4ftig sind, erscheint der Punkteabzug ohne weiteres als vertretbar (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:48:45", "Checksum": "91dd1befa288fec8d29ddb603718af11"}