{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-04-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00030_2008-04-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207551&W10_KEY=13823282&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a253bc92e582285afb67535e509f2c5a"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00030"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.04.2008  VB.2008.00030"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.04.2008  VB.2008.00030"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.04.2008  VB.2008.00030"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Unterflur-Abfallcontainer (UFC) in Kernzone. Gestaltung und Einordnung, Schonung von Schutzobjekt und Sicherheit. Die Auffassung der Baubeh\u00f6rde, UFC w\u00fcrden dank der sorgf\u00e4ltigen Gestaltung und wegen der geringen Dimensionen der oberirdischen Bauteile weder den typischen Gebietscharakter der Kernzone noch die Schutzobjekte in ihrem Umkreis beeintr\u00e4chtigen, ist vertretbar (E. 2.2). In Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde, dass der projektierte UFC die erh\u00f6hten Gestaltungsanforderungen von \u00a7 238 Abs. 2 PBG erf\u00fcllt, der von den Beschwerdef\u00fchrenden bevorzugte Standort um Fr. 22'000.- h\u00f6here Baukosten und 40 m l\u00e4ngere Entsorgungswege f\u00fcr die Anwohner zur Folge h\u00e4tte, bewegt sich der Entscheid der Baubeh\u00f6rde f\u00fcr den fraglichen Standort und damit gegen den (ungeschm\u00e4lerten) Erhalt des Schutzbojekts im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens (E. 3.2). F\u00fcr die Beschaffenheit von Abfallcontainern gibt es keine besonderen technischen Vorschriften, Richtlinien, Normen oder dergleichen. Herangezogen werden k\u00f6nnen immerhin die Norm SIA 358 sowie die st\u00e4dtischen Richtlinie \"Absturzsicherungen\" betreffend Gel\u00e4nder und Br\u00fcstungen. Im \u00dcbrigen rechtfertigt es sich, die Frage, wie die Baute oder Anlage beschaffen sein muss, um keine Personen oder Sachen zu gef\u00e4hrden, nach den Grunds\u00e4tzen zu entscheiden, die Lehre und Rechtsprechung zur Werkeigent\u00fcmerhaftung nach Art. 58 OR entwickelt haben. In Ber\u00fccksichtigung der getroffenen Massnahmen zur Sicherheit der UFC (H\u00f6he des Einf\u00fcll-Zylinders, Funktionsweise des UFC mit Sicherheitsklappe, Anbringen von Piktogrammen, Verbreitung von Informationsmaterial) und in Ber\u00fccksichtigung der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten und der Kinder erscheint die verbleibende (Absturz-)Gefahr als relativ gering. Insgesamt ist deshalb davon auszugehen, dass die UFC den Anforderungen von \u00a7 239 Abs. 1 PBG entsprechen (E. 4.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:45:31", "Checksum": "d62bb397f878828843ed07fa8a234159"}