{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "10.07.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00051_10-07-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207714&W10_KEY=4467129&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c7def0b7a586f9210a2531a31ed23a32"}, "Num": [" VB.2008.00051"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.10.0  VB.2008.00051"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.10.0  VB.2008.00051"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.10.0  VB.2008.00051"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbau und Erweiterung eines Restaurants in Herrliberg: Nachbarlegitimation bei bef\u00fcrchteten Immissionen. Darlegung der legitimationsbegr\u00fcndenden Sachumst\u00e4nde. Der Anfechtende hat die legitimationsbegr\u00fcndenden Sachumst\u00e4nde soweit darzutun, dass die Rechtsmittelinstanzen nicht danach forschen m\u00fcssen. F\u00fcr die Legitimation zur Nachbarbeschwerde ist somit die besondere Betroffenheit durch den angefochtenen Entscheid darzulegen. Dabei k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich auch mit der materiellen Begr\u00fcndung vermischte Ausf\u00fchrungen zur Legitimation ber\u00fccksichtigt werden (E. 4.3).  Je weiter entfernt die Liegenschaft des beschwerdef\u00fchrenden Nachbarn vom streitbetroffenen Grundst\u00fcck liegt, desto h\u00f6here Anforderungen d\u00fcrfen an die Glaubhaftmachung eines besonderen Ber\u00fchrtseins gestellt werden. Insbesondere von einem Rechtsanwalt darf erwartet werden, dass er sich bei einer Nachbarbeschwerde in Bausachen zur zentralen Frage der Beschwerdelegitimation, wo diese nicht offensichtlich gegeben ist, explizit \u00e4ussert und insbesondere darlegt, worin die besondere Betroffenheit des von ihm vertretenen Nachbarn durch das angefochtene Bauprojekt liegt (E. 4). Als Richtwert f\u00fcr die Rekurs- bzw. Beschwerdelegitimation wird eine Zunahme des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens von 10 % angenommen. Der Betroffene muss zudem mit seinem Grundst\u00fcck direkt an die belastete Strasse anstossen (E. 5.1). Vorliegend l\u00e4sst sich eine eindeutige Zuordnung der Zu- und Wegfahrten einschliesslich des Parksuchverkehrs zum betreffenden Restaurant aufgrund der vielbefahrenen Seestrasse kaum vornehmen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich der durch die Erweiterung des Restaurants ausgel\u00f6ste Mehrverkehr mit dem sonstigen Verkehr auf der Seestrasse vermischen wird (E. 5.3).  Die Baurekurskommission ist daher auf den Rekurs mangels Rekurslegitimation zu Recht nicht eingetreten, weshalb die dagegen erhobene Beschwerde abzuweisen ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:44", "Checksum": "3c1e1c7fdd553786a339302e621b1010"}