{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "08.05.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00092_08-05-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207532&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5418b821a70af6ef80959b2027a4049d"}, "Num": [" VB.2008.00092"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.08.0  VB.2008.00092"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.08.0  VB.2008.00092"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.08.0  VB.2008.00092"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Denkmalschutz | Rechtsmittellegitimation zweier Dorfvereine gegen Entlassung aus Denkmalschutzinventar  (Die Baurekurskommission trat auf die Rekurse zweier Dorfvereine gegen die Entlassung eines barocken Bauernhauses aus dem Inventar m\u00f6glicher Denkmalschutzobjekte von kommunaler Bedeutung mangels Legitimation nicht ein, wogegen die Vereine Beschwerde f\u00fchren.) Rechtsgrundlagen der Legitimation von Vereinen zur egoistischen und ideellen Verbandsbeschwerde im Bereich des Natur- und Heimatschutzes (E. 2.1). Die Beschwerdef\u00fchrerinnen k\u00f6nnen als Dorfvereine aus \u00a7 338a Abs. 2 PBG keine Rechtsmittellegitimation ableiten, da sie nicht gesamtkantonal t\u00e4tig sind. Es besteht kein Anlass, im vorliegenden Fall von der diesbez\u00fcglichen gefestigten Rechtsprechung abzuweichen (E. 2.5). Mangels Betroffenheit einer Mehrzahl der Mitglieder in eigenen schutzw\u00fcrdigen Interessen ist auch eine egoistische Verbandsbeschwerde ausgeschlossen. \u00a7 338a Abs. 1 PBG bildet keine Grundlage, um einem ideellen Verband, welcher sich mangels gesamtkantonaler Ausrichtung nicht auf das Verbandsbeschwerderecht nach \u00a7 338a Abs. 2 PBG berufen kann, zu erm\u00f6glichen, seine ideelle Zielsetzung im Bereich des Heimatschutzes mit einem Rekurs gegen die Entlassung einer Liegenschaft aus dem Inventar zu verfolgen. Haben sich Anwohner zu einem lokalen Verein zusammengeschlossen, der ideelle Zwecke (unter anderem auf dem Gebiet des Heimatschutzes) verfolgt, vermag diese Mitgliedschaft noch keine konkrete Betroffenheit in eigenen Interessen zu begr\u00fcnden; daran vermag der Umstand, dass die Mitglieder zugleich als Einwohner oder in sonstiger Hinsicht mit der Gemeinde verbunden sind, auf welche die ideellen Interessen des Vereins ausgerichtet sind, nichts zu \u00e4ndern (E. 2.6). Abweisung der Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:30", "Checksum": "f10e14ef669a912eb20cbcfd6aea17ce"}