{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-10-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00135_2008-10-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207984&W10_KEY=13823280&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "81902096d29b431848e46cef298fe85d"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00135"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.10.2008  VB.2008.00135"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.10.2008  VB.2008.00135"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.10.2008  VB.2008.00135"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau eines Mehrfamilien- und eines angebauten Einfamilienhauses: Ausn\u00fctzungsprivileg f\u00fcr Nebenr\u00e4ume. Als \"verglaste Balkone, Veranden oder Vorbauten\" im Sinn von \u00a7 10 lit. c ABauV k\u00f6nnen nur solche R\u00e4ume qualifiziert werden, die in r\u00e4umlicher und funktionaler Hinsicht als den anrechenbaren Wohn- und Arbeitsr\u00e4umen untergeordnet erscheinen, was im Einzelfall auf Grund von Gr\u00f6sse, Lage und Raumbeziehungen zu beurteilen ist. Die beiden je 8,2 m2 messenden R\u00e4ume im Erd- und Obergeschoss sind in keiner Weise dem Hauptgeb\u00e4ude vor- oder angebaut, sondern liegen wie irgendwelche andere R\u00e4ume innerhalb des durch die Hauptfassaden gebildeten Bauk\u00f6rpers. Eine Ausn\u00fctzungsprivilegierung als Winterg\u00e4rten kommt deshalb nicht in Betracht (E. 2). Die so genannten Reduits in den Vollgeschossen geh\u00f6ren aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung teilweise ebenfalls zur anrechenbaren Fl\u00e4che. Die beiden Reduits im Erdgeschoss sind aufgrund von Gr\u00f6sse und Belichtung sowie der wohnungsinternen Erschliessung ohne weiteres als private B\u00fcroarbeitspl\u00e4tze oder dergleichen geeignet. Ebenfalls anrechenbar ist das Reduit mit 2,6 m2 Fl\u00e4che, das direkt von einem Wohnraum aus zug\u00e4nglich ist und deshalb als Ankleideraum oder dergleichen dieser Nutzung zuzurechnen ist. Die vorliegenden M\u00e4ngel k\u00f6nnen offenkundig nicht mit einer Nebenbestimmung behoben werden (E. 3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:50:57", "Checksum": "e115b75863e3fdb7331991ac2eb10e3e"}