{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.06.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00151_18-06-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207674&W10_KEY=4467130&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a1f7736c872cb5ac25bfa184072c09e1"}, "Num": [" VB.2008.00151"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.18.0  VB.2008.00151"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.18.0  VB.2008.00151"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.18.0  VB.2008.00151"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises | Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises: Verweigerung aus medizinischen Gr\u00fcnden. Nachdem das IRM beim Beschwerdef\u00fchrer rezidivierende Synkopen (Bewusstseinsst\u00f6rungen) festgestellt hatte, wurde ihm der F\u00fchrerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen. Das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers um Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises wurde abgelehnt, weil ein neues Gutachten des IRM einen chronischen Alkoholmissbrauch diagnostizierte (E. 3). Aufgrund der Laboruntersuchungen, der k\u00f6rperlichen Anzeichen und der eigenen Angaben des Beschwerdef\u00fchrers ist von einem chronischen Alkohol\u00fcberkonsum auszugehen und die Fahreignung des Beschwerdef\u00fchrers zu verneinen (E. 4). Die Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises wurde explizit vom Vorliegen eines g\u00fcnstig lautenden verkehrsmedizinischen Gutachtens abh\u00e4ngig gemacht. In der Begr\u00fcndung wurde festgehalten, der Betroffene werde mit einem Gesuch um Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises nur Erfolg haben, wenn er ein Zeugnis einreicht, welches \u00fcber einen Zeitraum von 12 Monaten best\u00e4tigt, dass keine Synkopen aufgetreten sind; die Fahreignung werde dann anhand des eingereichten Zeugnisses beurteilt. Eine Zusicherung, dass der F\u00fchrerausweis mit Einreichung des Zeugnisses auf jeden Fall wiedererteilt w\u00fcrde, liegt nicht vor. Selbst wenn jedoch von einer Vertrauensgrundlage auszugehen w\u00e4re, m\u00fcsste die Wiedererteilung des F\u00fchrerausweises wegen \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interessen verweigert werden (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:28:43", "Checksum": "81e05dcbf0c9779d34dc4b66c750eba7"}