{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-12-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00176_2010-12-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210521&W10_KEY=13823270&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8a3c17baa99fa6bc51ba835e57d2f92c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00176"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.12.2010  VB.2008.00176"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.12.2010  VB.2008.00176"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.12.2010  VB.2008.00176"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | Z\u00fcrcher Oberlandautobahn: Frage der \u00dcbernahme in das Nationalstrassennetz des Bundes und der Beeintr\u00e4chtigung der Moorlandschaft. Die Z\u00fcrcher Oberlandautobahn wurde bisher nach kantonalem Recht geplant, obschon der Regierungsrat anerkennt, dass der Kanton das Projekt aus Kostengr\u00fcnden nicht selber verwirklichen kann. Beim Bund sind allerdings Gesetzes\u00e4nderungen geplant, welche die \u00dcbernahme eines rechtskr\u00e4ftigen kantonalen Strassenprojekts ins Nationalstrassennetz erm\u00f6glichen sollen. Die entsprechenden Bestimmungen sind zwar noch nicht verabschiedet, und es bestehen f\u00fcr die Realisierung der Oberlandautobahn als Nationalstrasse noch verschiedene weitere H\u00fcrden. Das Gericht anerkennt jedoch, dass der Kanton ein vitales Interesse hat, das kantonale Projektierungsverfahren zu Ende zu f\u00fchren, um von der erwarteten Gesetzes\u00e4nderung des Bundes Gebrauch zu machen, sobald sich diese M\u00f6glichkeit bietet. F\u00fcr die Betroffenen bedeutete das allerdings, dass sie gegen ein Strassenprojekt Beschwerde f\u00fchren mussten, f\u00fcr dessen Realisierung zurzeit gar keine Rechtsgrundlage besteht. Zum Ausgleich daf\u00fcr auferlegt das Gericht die gesamten Verfahrenskosten dem Kanton (E. 5). Bez\u00fcglich der ger\u00fcgten Beeintr\u00e4chtigung der Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil werden unter anderem Auswirkungen auf die Landschaft, auf den Wasserhaushalt der Moore sowie auf Pflanzen und Tiere beanstandet. Die heikelste Kontroverse betrifft dabei die Frage, ob die Grenze der gesch\u00fctzten Moorlandschaft im Raum Hellberg richtig gezogen wurde. Bei der Festsetzung des Schutzgebiets war urspr\u00fcnglich vorgesehen, zus\u00e4tzliche Fl\u00e4chen einzubeziehen, die heute nicht in der Moorlandschaft liegen. Sie waren auf Intervention des Z\u00fcrcher Regierungsrats aus dem Perimeter ausgeschlossen worden, um den Bau der Oberlandautobahn nicht zu behindern. Diese Abgrenzung, die in einer Verordnung des Bundesrats best\u00e4tigt wurde, wurde beim Verwaltungsgericht ebenfalls angefochten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts darf dieFestlegung der Moorlandschaft nicht von R\u00fccksichten auf den Strassenbau abh\u00e4ngig gemacht werden. Trotz der problematischen Entstehungsgeschichte betrachtet die Mehrheit des Gerichts jedoch die bestehende Grenzziehung dennoch als g\u00fcltig, weil dem Bundesrat bei seinem Entscheid ein weites Ermessen zustand. Eine Minderheit vertritt dagegen die Meinung, der Perimeter der Moorlandschaft im Raum Hellberg sei nicht gesetzeskonform, weil das dortige Flachmoor mit dem angrenzenden Gebiet ebenfalls zur Moorlandschaft geh\u00f6re. Nach dieser Auffassung l\u00e4ge der oberirdische Autobahnabschnitt vom Tunnelportal bei Hellberg bis zum Kreisel Betzholz in der Moorlandschaft und w\u00e4re damit nicht zul\u00e4ssig (E. 10).\r\rTeilweise Gutheissung einer Beschwerde betreffend strengeren Massnahmen gegen Staub und andere Luftbelastungen w\u00e4hrend der Bauarbeiten f\u00fcr ein unmittelbar neben dem Bauareal gelegenes Grundst\u00fcck. Abweisung der \u00fcbrigen Beschwerden."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:04:42", "Checksum": "c26b30c8895c7da66f4906b0eb85ecd8"}