{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.10.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00324_02-10-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207920&W10_KEY=4467129&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "83402b6f59ab913381ade8482442b08e"}, "Num": [" VB.2008.00324"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.02.1  VB.2008.00324"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.02.1  VB.2008.00324"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.02.1  VB.2008.00324"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abfallentsorgung | Verpflichtung zum Aufstellen eines Containers auf einem Privatgrundst\u00fcck. (Der Beschwerdef\u00fchrer und Eigent\u00fcmer der Liegenschaft beruft sich auf eine m\u00fcndliche Vereinbarung mit seiner Hauptmieterin, gem\u00e4ss welcher er seinen Abfall \u00fcber deren Betriebscontainer entsorgen k\u00f6nne.) Rechtsgrundlagen des Bundes, des Kantons und der Stadt Z\u00fcrich (E. 2.1 und 2.2). Die Pflicht zur Platzierung eines Containers auf privatem Grund tangiert die Eigentumsgarantie (E. 2.3). Es ist abzukl\u00e4ren, ob die behauptete Abmachung mit der Hauptmieterin besteht. Das Verwaltungsgericht ist vorbeh\u00e4tlich einer abweichenden gesetzlichen Regelung befugt, Vorfragen aus einem anderen Rechtsgebiet zu pr\u00fcfen. Es kann aber nicht verlangt werden, dass umfangreiche Beweismassnahmen vorgenommen werden. Es ist nicht erstellt, dass der Beschwerdef\u00fchrer am privaten Abfuhrkonzept seiner Hauptmieterin teilhat. Er wurde demnach zu Recht verpflichtet, auf seiner Liegenschaft einen Platz f\u00fcr einen Z\u00fcri-Sack-Konstoffcontainer zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die Regelung von Art. 13 Abs. 1 VAZ bildet eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage und liegt in einem \u00f6ffentlichen Interesse. Da das Grundst\u00fcck des Beschwerdef\u00fchrers gen\u00fcgend gross ist, erweist sich die ihm auferlegte Pflicht auch als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.2). Die ihm auferlegten vorinstanzlichen Geb\u00fchren gen\u00fcgen dem Einzelkostendeckungsprinzip und erweisen sich als korrekt (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:08", "Checksum": "c584da8a7c2ffb2399e263f1ca7b4f1c"}