{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-11-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00363_2008-11-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208003&W10_KEY=13823280&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b03188ac128c624ab884bb41eff6133c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00363"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.11.2008  VB.2008.00363"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.11.2008  VB.2008.00363"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.11.2008  VB.2008.00363"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kindergarteneinteilung der Zwillinge | Kindergarteneinteilung: Unzumutbarer Schulweg? Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1). Mit Inkrafttreten des neuen Volksschulgesetzes wurde der Kindergarten kantonalisiert und dadurch Teil der kantonalen Volksschule. Damit dehnt sich der grundrechtliche Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht nunmehr auch auf die Kindergartenstufe aus (E. 2.1). Zur Garantie des ausreichenden Grundschulunterrichts geh\u00f6rt unter anderem, dass der Schulbesuch faktisch m\u00f6glich bzw. nicht \u00fcberm\u00e4ssig erschwert ist. Daraus ergibt sich ein verfassungsm\u00e4ssiger Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg. Ob ein Schulweg zumutbar ist, bestimmt sich nach den konkreten Umst\u00e4nden im Einzelfall. Massgebend sind sowohl die L\u00e4nge und die Gef\u00e4hrlichkeit des Schulwegs als auch der Entwicklungsstand und die Gesundheit des jeweils betroffenen Kindes (E. 2.2). Zwar ist es grunds\u00e4tzlich nicht zu beanstanden, dass die zust\u00e4ndige Schulpflege bei Schul- bzw. Kindergarteneinteilungsentscheiden aus Kapazit\u00e4tsgr\u00fcnden Ausgleiche vornimmt (E. 3.1). Indessen ist der Zumutbarkeit des Schulwegs stets ebenfalls Rechnung zu tragen. Indem sich die Beschwerdegegnerin nicht mit dem beschwerdef\u00fchrerischen Vorbringen, der Weg in den Kindergarten sei f\u00fcr f\u00fcnfj\u00e4hrige Kinderg\u00e4rtler gef\u00e4hrlich, befasst hat, hat sie das rechtliche Geh\u00f6r der Beschwerdef\u00fchrenden verletzt (E. 3.3.1). Eine Heilung dieses Verfahrensmangels im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist m\u00f6glich, weil es sich bei der Auslegung des Kriteriums der Zumutbarkeit um eine Rechtsfrage handelt, welche das Verwaltungsgericht mit der gleichen Kognition wie die Vorinstanz pr\u00fcft. Anders verh\u00e4lt es sich mit der Frage, welche konkreten Massnahmen zu ergreifen sind, wenn sich ein Schulweg als unzumutbar erweist. Dieser Entscheid liegt im Ermessen der Beschwerdegegnerin. Eine diesbez\u00fcgliche Geh\u00f6rsverletzung kann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grunds\u00e4tzlich nicht geheilt werden (E. 3.3.2). Der konkret zu beurteilende Weg erweist sichals f\u00fcr f\u00fcnfj\u00e4hrige Kinder zu gef\u00e4hrlich (E. 4.1). Ausserdem beruht der Zuteilungsentscheid nicht auf sachlichen Gr\u00fcnden - verschiedene andere Kinder h\u00e4tten einen n\u00e4heren und ungef\u00e4hrlicheren Weg als die Kinder der Beschwerdef\u00fchrenden gehabt - und verst\u00f6sst damit gegen das Rechtsgleichheitsgebot (E. 4.3). Die Sache wird zum Entscheid dar\u00fcber, welche schulwegsichernden Massnahmen nun konkret zu treffen sind, an die Beschwerdegegnerin zur\u00fcckgewiesen (E. 5.1 f.). Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6). Rechtsmittel (E. 7).\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:51:06", "Checksum": "247679b15e0953e982b9a59d1ebc957c"}