{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.10.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00368_22-10-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207954&W10_KEY=4467129&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "39a63ada0c8267650bb7f1e56235b016"}, "Num": [" VB.2008.00368"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.22.1  VB.2008.00368"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.22.1  VB.2008.00368"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.22.1  VB.2008.00368"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Klassenzuteilung | Zuteilung eines Kindes mit AD(H)S in eine Kleinklasse [Der Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden leidet am Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS). Die Eltern hatten die Zuteilung in eine Kleinklasse beantragt. Die Beschwerdegegnerin verf\u00fcgte die Zuteilung des Kindes in eine Privatschule. Die Eltern beantragten jedoch die Zuteilung ihres Sohnes in eine andere, ausserkantonale Privatschule.] Das Verwaltungsgericht ist f\u00fcr die Angelegenheit zust\u00e4ndig. Da die Streitigkeit auch eine nicht verm\u00f6genswerte Komponente aufweist, kann die H\u00f6he des Streitwerts offen bleiben. Kammerzust\u00e4ndigkeit (E. 1.1). Beide Eltern des Kindes sind zur Beschwerde befugt; die Vorinstanz f\u00fchrte zu Unrecht lediglich den Vater als Rekurrenten auf (E. 1.2). Die Regeln \u00fcber sonderp\u00e4dagogische Massnahmen gem\u00e4ss revidiertem Volksschulgesetz gelten im vorliegenden Fall, da die betreffende Gemeinde zu den Gemeinden der \"ersten Staffel\" geh\u00f6rt. Die sonderp\u00e4dagogischen Massnahmen dienen der Schulung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit besonderen p\u00e4dagogischen Bed\u00fcrfnissen. Zu den Regelungen im Einzelnen (E. 2). Nach Einsch\u00e4tzung von Fachpersonen bedarf das Kind der Schulung in einer Kleinklasse (E. 3.1). Zu den beiden in Frage stehenden Schulen (E. 3.2). Bei der von der Beschwerdegegnerin gew\u00e4hlten Schule ist der Unterricht in Kleinklassen gew\u00e4hrleistet und die dortige Schulleiterin ist Schulische Heilp\u00e4dagogin. Somit entspricht die Zuteilung am besten den Bed\u00fcrfnissen des Kindes und steht in Einklang mit der Verordnung \u00fcber die sonderp\u00e4dagogischen Massnahmen. Die Wahl dieser Schule ist zudem auch aus weiteren Gr\u00fcnden nachvollziehbar (E. 3.3). Weitere Vorbringen der Beschwerdef\u00fchrenden \u00e4ndern daran nichts (E. 3.4). Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 4). Rechtsmittelbelehrung (E. 5). Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:10", "Checksum": "bb94e5d9be145ba400f5959a686d0267"}