{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "23.10.2008", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00386_23-10-2008.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=207987&W10_KEY=4467128&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "80e292584d807efb21831d55cb8089b0"}, "Num": [" VB.2008.00386"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08..2.23.1  VB.2008.00386"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08..2.23.1  VB.2008.00386"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08..2.23.1  VB.2008.00386"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe aufgrund des Verdachts einer T\u00e4tigkeit im Autohandel. Garantie des rechtlichen Geh\u00f6rs: Zum rechtlichen Geh\u00f6r geh\u00f6rt das Recht, sich zu allen relevanten Aspekten vorg\u00e4ngig des Entscheids \u00e4ussern zu k\u00f6nnen. Dazu muss der Berechtigte wissen, worum es geht und wozu er Stellung nehmen soll und kann. In bestimmten F\u00e4llen muss die verf\u00fcgende Beh\u00f6rde den Betroffenen selbst aktiv informieren (E. 3.1). Indem die Einzelfallkommission den Beschwerdef\u00fchrenden den Ermittlungsbericht vorg\u00e4ngig ihrer Verf\u00fcgung nicht zustellte, verletzte sie deren rechtliches Geh\u00f6r (E. 3.2). Die Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs konnte durch die Konfrontation mit den wesentlichen Tatsachen im Rahmen der Strafuntersuchung nicht geheilt werden. Im Gegensatz zum Verwaltungsverfahren gilt w\u00e4hrend der strafrechtlichen Untersuchung n\u00e4mlich von vornherein nur ein beschr\u00e4nktes Akteneinsichtsrecht. Die Beschwerdegegnerin machte nicht geltend, dass die Akteneinsicht im Sinn von \u00a7 9 Abs. 1 VRG h\u00e4tte verweigert werden d\u00fcrfen (E. 3.3.1). Die Geh\u00f6rsverletzung wurde auch im Rekursverfahren nicht geheilt (E. 3.3.2).  Der durch den Ermittlungsbericht begr\u00fcndete Verdacht, dass der Beschwerdef\u00fchrer 1 gen\u00fcgend Einkommen f\u00fcr den finanziellen Unterhalt seiner Familie erzielt, wirkt sich sowohl auf die weitere Sachverhaltsermittlung als auch auf die anschliessende Beweisw\u00fcrdigung aus. Die Beschwerdef\u00fchrenden unterliegen aufgrund des Verdachts einer qualifizierten Mitwirkungspflicht. Im Rahmen ihrer Beurteilung muss die Beschwerdegegnerin das vermutete Einkommen nicht ziffernm\u00e4ssig genau nachweisen. Dies ergibt sich bez\u00fcglich der Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe daraus, dass der Hilfesuchende die objektive Beweislast f\u00fcr seine Mittellosigkeit tr\u00e4gt. Bez\u00fcglich der R\u00fcckforderung kann sich die Beh\u00f6rde darauf berufen, dass ihr \u00a7 26 SHG bei der Frage, in welchem Umfang die bezogenen Leistungen zur\u00fcckzuerstatten sind, einen Spielraum einr\u00e4umt (E. 4.1). DieEinzelfallkommission hat die Beschwerdef\u00fchrenden auf Folgendes hinzuweisen: Vermutung, dass die Beschwerdef\u00fchrenden \u00fcber hinreichende Mittel zur Bedarfsdeckung verf\u00fcgen; qualifiziere Mitwirkungspflicht der Beschwerdef\u00fchrenden (l\u00fcckenlose Darlegung der finanziell relevanten Vorg\u00e4nge); ausstehender Entscheid \u00fcber die Einstellung und R\u00fcckforderung der wirtschaftlichen Hilfe, der aufgrund der Darlegungen der Beschwerdef\u00fchrenden im Rahmen einer Beweisw\u00fcrdigung erfolgen wird (E. 4).\rAbweisung des Gesuchs um unentgeltlichen Rechtsbeistand (E. 5).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde und R\u00fcckweisung der Sache an die Einzelfallkommission."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:10:55", "Checksum": "ad716fadef22dce51b0c27149ce6e028"}