{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "18.02.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00395_18-02-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208364&W10_KEY=4467128&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c86e891cdef6ed5e1d1cc55bea21c16b"}, "Num": [" VB.2008.00395"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.18.0  VB.2008.00395"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.18.0  VB.2008.00395"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.18.0  VB.2008.00395"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckforderung wirtschaftlicher Hilfe. Der Beschwerdef\u00fchrer verletzte, indem er der Beschwerdegegnerin den Eingang zweier \u00dcberweisungen seines Bruders nicht anzeigte, die ihm gem\u00e4ss \u00a7 18 Abs. 1 SHG in Verbindung mit \u00a7 28 Abs. 1 SHV obliegende Informationspflicht (E. 4.1). Eine R\u00fcckerstattungsforderung gem\u00e4ss \u00a7 26 SHG l\u00e4sst sich alleine mit der Verletzung von Auskunfts- und Informationspflichten nicht begr\u00fcnden. Als zus\u00e4tzliches Element ist ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verletzung der Mitwirkungspflichten und der Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe erforderlich. Sozialhilfeempf\u00e4ngern durch Dritte gew\u00e4hrte Darlehen sind in der Regel nicht in die Bedarfsrechnung aufzunehmen. Ausnahmsweise kann sich ein Einbezug ins Budget jedoch rechtfertigen. Dies dann, wenn durch die Darlehensh\u00f6he die Gefahr besteht, dass sich ein Hilfeempf\u00e4nger erheblich verschulden w\u00fcrde oder wenn durch Darlehen ein Lebensstandard finanziert wird, der die volle Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe als unbillig erscheinen l\u00e4sst. Ein solcher Ausnahmefall liegt im zu beurteilenden Fall nicht vor (E. 4.2). Es bestehen vorliegend zwar Zweifel, ob es sich bei den \u00dcberweisungen tats\u00e4chlich um Darlehen handelt, ein anderer Rechtsgrund f\u00fcr die Zuwendungen ist jedoch weder ersichtlich noch wird ein solcher durch die Beschwerdegegnerin geltend gemacht (E. 4.3). Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:39", "Checksum": "c1f1ea4f6f8a783f083cc6f600c1cf86"}