{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-02-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00405_2009-02-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208411&W10_KEY=13823279&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "515a539cc74818525a91ceee4e914e3e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00405"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.02.2009  VB.2008.00405"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.02.2009  VB.2008.00405"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.02.2009  VB.2008.00405"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss aus dem Verfahren wegen \u00c4nderung der Ausschreibungsunterlagen. Die Verletzung wesentlicher Formerfordernisse, insbesondere eine \u00c4nderung der Ausschreibungsunterlagen, f\u00fchrt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters von der Teilnahme. Bei der Beurteilung solcher M\u00e4ngel ist im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und der Gleichbehandlung ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses ist allerdings nur dann ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; andernfalls entspr\u00e4che sie einem \u00fcberspitzten Formalismus. Zu pr\u00fcfen sind daher stets die konkreten Umst\u00e4nde im Einzelfall (E. 2.1). Dass ein Anbieter in der Offerte Leistungen auff\u00fchren muss, die nicht Inhalt seines eigenen Angebots sind, erscheint mit Blick auf den Zweck eines Vergabeverfahrens zun\u00e4chst ungew\u00f6hnlich. In der Praxis werden derartige Leistungspositionen, die vom Anbieter nicht beeinflusst werden k\u00f6nnen, jedoch h\u00e4ufig verwendet. Dementsprechend sieht auch die beim Abschluss von Bauwerkvertr\u00e4gen weithin verwendete SIA-Norm 118 in Art. 11 vor, dass der Bauherr sich das Recht vorbehalten kann, eine im Leistungsverzeichnis vorgesehene einzelne Arbeit nach Abschluss des Werkvertrags durch einen Dritten als Nebenunternehmer ausf\u00fchren zu lassen (E. 2.3). Ein Ausschluss vom Verfahren ist nicht nur gerechtfertigt, wenn auf Seiten des Anbietenden eine T\u00e4uschungsabsicht vorliegt. Auch objektiv wesentliche M\u00e4ngel, die zu einer verf\u00e4lschten Beurteilung des Angebots f\u00fchren oder die Vergleichbarkeit der Angebote beeintr\u00e4chtigen, verm\u00f6gen einen Ausschluss zu rechtfertigen. Bei falschen Preiseingaben ist dabei insbesondere zu beachten, dass diese Manipulationen erm\u00f6glichen k\u00f6nnen (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:52:38", "Checksum": "311d3a2198c768e808462bd4d7db9a3d"}