{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2008-12-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00424_2008-12-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208144&W10_KEY=13823279&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c48484d0bf96d53ec7e2fb1975061a7a"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2008.00424"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.12.2008  VB.2008.00424"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.12.2008  VB.2008.00424"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.12.2008  VB.2008.00424"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Weisung betreffend Kl\u00e4rung des Wohnsitzes (Der Hilfeempf\u00e4nger war in einer Gemeinde angemeldet, wo er nur \u00fcber einen Untermietvertrag bei seiner Tochter verf\u00fcgte, mietete aber in einer anderen Gemeinde eine 3-Zimmerwohnung, wo er als Wochenaufenthalter angemeldet war. Die Sozialbeh\u00f6rde seiner Wohnsitzgemeinde erteilte ihm die Weisung, seine Melde- und Wohnverh\u00e4ltnisse innert eines Monats einander anzugleichen; andernfalls werde die wirtschaftliche Hilfe eingestellt. Da er dies erst einen Monat sp\u00e4ter tat, wurde die wirtschaftliche Hilfe f\u00fcr einen Monat eingestellt. Der Bezirksrat hob die Weisung wegen Verletzung des Abschiebeverbots auf, wogegen sich die Beschwerde der Unterst\u00fctzungswohngemeinde richtet.) Nichteintreten auf Feststellungsbegehren (E. 1.1). Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Hilfe und deren Einstellung sowie des unterst\u00fctzungsrechtlichen Wohnsitzes (E. 2). Die Weisung verst\u00f6sst an sich nicht gegen das Abschiebeverbot, wird doch dem Hilfeempf\u00e4nger grunds\u00e4tzlich die Wahl des Wohnsitzes belassen. Die Frist von nur einem Monat ist aber angesichts der einzuhaltenden K\u00fcndigungsfrist unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde soweit Eintreten"}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:55:17", "Checksum": "1208f684e8223fe6956968e00e29c26c"}