{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "01.07.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00460_01-07-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208717&W10_KEY=4467126&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c6771488cbb3a08b00a8a30bccb3aa5b"}, "Num": [" VB.2008.00460"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.01.0  VB.2008.00460"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.01.0  VB.2008.00460"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.01.0  VB.2008.00460"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Aufteilung eines Auftrags f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Deutschkursen in acht identische Lose und Zuschlag eines Loses pro Anbieter. Dass pro Anbieter nur ein Los zugeteilt wird, geht weder aus der Ausschreibung noch aus den Ausschreibungsunterlagen hervor. Vielmehr lassen diese keinen anderen Schluss zu, als dass der Zuschlag mehrerer Lose an einen Anbieter m\u00f6glich war. Die Vergabebeh\u00f6rde kann sich auch nicht auf ihre bisherige Vergabepraxis berufen und daraus eine aus Treu und Glauben fliessende Pflicht zur fr\u00fchzeitigen Beanstandung des Vergabesystems ableiten. Zum einen wurde auf diese Praxis in den Ausschreibungsunterlagen nicht hingewiesen; zum anderen erweist sich diese nicht als durchwegs konsistent (E. 4). Ein Vergabesystem, bei dem unabh\u00e4ngig von der Rangfolge der Bewertung der Angebote pro Anbieter ein Los zugeteilt wird, kann dazu f\u00fchren, dass die massgeblichen Zuschlagskriterien im Verh\u00e4ltnis einzelner Anbieter zueinander \u00fcberhaupt nicht mehr zum Tragen kommen. Es erweist sich im Licht der Ziele des wirksamen Wettbewerbs und der wirtschaftlichen Verwendung \u00f6ffentlicher Mittel sowie des Prinzips des Zuschlags an das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot als problematisch. Derartige Eingriffe in den Wettbewerb bed\u00fcrfen einer besonderen Begr\u00fcndung. Vorliegend ist nicht ersichtlich und wurde von der Vergabebeh\u00f6rde auch nicht dargelegt, dass eine weniger breite Streuung der acht Lose eine ernstliche Gefahr f\u00fcr die k\u00fcnftige Angebots- und Wettbewerbslage darstellen k\u00f6nnte. Der Ausschluss des zweiten Loses des Angebots der bestplatzierten Anbieterin als \u00fcberz\u00e4hlig war demnach unzul\u00e4ssig (E. 5). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:30:25", "Checksum": "441c1a628f3eca7fd1a336bdfd726829"}