{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.03.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00486_25-03-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208533&W10_KEY=4467127&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4bb1f73d7eaaa0961f336779852b0f06"}, "Num": [" VB.2008.00486"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2008.00486"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2008.00486"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2008.00486"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Aufenthaltsbewilligung / Verpasste Rekursfrist Zumal die Rekurskommission lediglich die Frage der Wiederherstellung der Rekursfrist behandelte, kann vor Verwaltungsgericht die grunds\u00e4tzlich im Rahmen der Eintretensfrage zu behandelnde Anspruchspr\u00fcfung offenbleiben, da die Beschwerde auch im Eintretensfall offensichtlich abzuweisen w\u00e4re.  Nach Zustellung der Verf\u00fcgung des Migrationsamts betreffend Nicht-Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung an den damaligen Vertreter des Beschwerdef\u00fchrers entwickelten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bf und seinem Vertreter, wobei unklar ist, ob das Mandat niedergelegt oder weitergef\u00fchrt wurde. Innert Frist wurde keine Rekurs erhoben. Bei Annahme der Mandatsniederlegung h\u00e4tte der Bf selbst Rekurs erheben k\u00f6nnen, ein Hinderungsgrund wurde nicht gen\u00fcgend substanziiert (auch eine 100%ige Arbeitsunf\u00e4higkeit als Bauarbeiter belegt nicht die Unm\u00f6glichkeit einen Rekurs zu erheben oder erheben zu lassen). Bei Annahme der Weiterf\u00fchrung des Mandats ist das Verhalten des Vertreters, betreffend welchen kein Hinderungsgrund geltend gemacht wurde, dem Bf zuzurechnen.  Abweisung soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:50", "Checksum": "0968c94d051dcd17b4cef6ddeb295585"}