{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-02-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00531_2009-02-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208401&W10_KEY=13823279&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "594db2ac20e3270cd37d56f1ef1bdbfd"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2008.00531"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.02.2009  VB.2008.00531"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.02.2009  VB.2008.00531"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.02.2009  VB.2008.00531"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Polizeiliche Meldepflicht | Polizeiliche Meldepflicht eines \"Wochenaufenthalters\": Aufenthalt oder Niederlassung? [Der junge, ledige und kinderlose Beschwerdef\u00fchrer wohnt seit 2007 unter der Woche am Arbeitsort (Kanton Z\u00fcrich) und am Wochenende an seinem Herkunftsort (Kanton Obwalden). Im Jahr 2008 kamen die Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden zum Schluss, der Beschwerdef\u00fchrer habe sich am Arbeitsort niedergelassen, und verlangten die Hinterlegung des Heimatscheins.] Wenn sich eine Person regelm\u00e4ssig an mehreren Orten aufh\u00e4lt, so bestimmt sich der Ort ihrer Niederlassung in der Regel nach den gleichen Merkmalen wie der zivilrechtliche Wohnsitz; massgebend ist prim\u00e4r der Lebensmittelpunkt. Da der Lebensmittelpunkt auch bei der Bestimmung des Steuerdomizils relevant ist, kann die steuerrechtliche Rechtsprechung grunds\u00e4tzlich ebenfalls herangezogen werden (E. 4.1). Bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Kriterium des Lebensmittelpunkts sowie zur diesbez\u00fcglichen Beweislast (E. 4.2 und 4.3). Die Beweisw\u00fcrdigung (E. 4.4) f\u00fchrt im vorliegenden Fall zu folgendem Ergebnis (E. 4.5): Der Lebensmittelpunkt des Beschwerdef\u00fchrers liegt momentan am Herkunftsort, da er dort immer noch sozial verwurzelt ist (elterliche Familie, Geschwister, Kollegenkreis, Vereinst\u00e4tigkeit) und am Arbeitsort nicht \u00fcber gesellschaftliche Kontakte verf\u00fcgt; zu beachten ist ferner, dass der Beschwerdef\u00fchrer noch jung ist und seine Stelle erst vor relativ kurzer Zeit angetreten hat. Gutheissung der Beschwerde, weil der Beschwerdef\u00fchrer zu Unrecht dazu verpflichtet wurde, sich am Arbeitsort zur Niederlassung anzumelden (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:52:42", "Checksum": "a24426563dd2308971fcdafa2aeb530c"}