{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2008-00578_2009-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208514&W10_KEY=13823278&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "45f7b4aa122900d1f1606c8678038b11"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2008.00578"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2008.00578"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2008.00578"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2008.00578"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ablehnung der Einb\u00fcrgerung | Ein Bezirksrat best\u00e4tigte den Entscheid eines Gemeinderats, mit welchem das Einb\u00fcrgerungsgesuch der ausl\u00e4ndischen Beschwerdef\u00fchrerin abgewiesen worden war. Er begr\u00fcndete seinen Entscheid damit, dass die Beschwerdef\u00fchrerin keinen unbescholtenen Ruf habe, weil sie ein Verbrechen und ein Vergehen ver\u00fcbt habe und seit der Verurteilung wegen des Verbrechens (Hehlerei) noch nicht einmal f\u00fcnf Jahre verstrichen seien. Die Beschwerdef\u00fchrerin l\u00e4sst vor Verwaltungsgericht vorbringen, es k\u00f6nne f\u00fcr die Frage des unbescholtenen Rufs nur auf Eintr\u00e4ge im Strafregister abgestellt werden. Die Vorinstanz habe zu Unrecht die nicht eingetragenen Jugendstrafen herangezogen. Die der Beschwerdef\u00fchrerin angelasteten Jugendstrafen h\u00e4tten nach dem fr\u00fcheren wie auch nach dem heutigen Recht nicht zu Strafregistereintragungen f\u00fchren d\u00fcrfen. Zudem h\u00e4tten allf\u00e4llige Eintragungen dieser Jugendstrafen im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Entscheids \u00fcber das Einb\u00fcrgerungsgesuch entfernt sein m\u00fcssen. Vor diesem Hintergrund und mangels Betreibungsregistereintr\u00e4gen ist von einem unbescholtenen Ruf der Beschwerdef\u00fchrerin auszugehen. Da auch die \u00fcbrigen Voraussetzungen f\u00fcr die Aufnahme ins Gemeindeb\u00fcrgerrecht erf\u00fcllt sind, ist die Beschwerde - ebenso wie das Gesuch um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands - gutzuheissen. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:55:01", "Checksum": "fa6e3241850829665615c527b54aa456"}