{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-12-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00018_2009-12-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209365&W10_KEY=13823274&nTrefferzeile=80&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1e0172c26abe9114911c7d1b62c05f0e"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00018"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.12.2009  VB.2009.00018"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.12.2009  VB.2009.00018"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.12.2009  VB.2009.00018"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerungsbeschwerde | Rechtsverweigerungsbeschwerde. Die zu \u00a7 315 Abs. 1 und \u00a7 316 Abs. 1 PBG entwickelten Grunds\u00e4tze sind auch dann anzuwenden, wenn die Beh\u00f6rde mangels Kenntnis des Bauvorhabens oder einer Abweichung von den bewilligten Pl\u00e4nen eine Bewilligung weder im ordentlichen noch im Anzeigeverfahren erteilt hat. Auch wenn dem Nachbarn diesfalls mangels Publikation keine Verwirkungsfrist l\u00e4uft, kann von diesem nach Treu und Glauben erwartet werden, dass er innert n\u00fctzlicher Frist die Beh\u00f6rde auf den Mangel hinweist und eine Verf\u00fcgung erwirkt (E. 2.1). Vorliegend hat der Beschwerdef\u00fchrer erstmals rund vier Jahre, nachdem er \u00fcber die Abweichungen von den bewilligten Pl\u00e4nen orientiert worden ist, Einw\u00e4nde dagegen erhoben. Zudem weist eine Mitteilung des Beschwerdef\u00fchrers auf eine Billigung der Abweichung hin und es sind keine Hinweise ersichtlich, dass der Beschwerdef\u00fchrer bewusst get\u00e4uscht worden ist (E. 2.2). Die Bewilligungsbeh\u00f6rde hat die Durchf\u00fchrung eines Baubewilligungsverfahrens betreffend den Abweichungen einer vor rund f\u00fcnf Jahren erteilten Baubewilligung zul\u00e4ssigerweise abgelehnt und damit auch rechtens auf die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes verzichtet (E. 3).  Abweisung. Abweichende Meinung einer Minderheit der Kammer."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:58:46", "Checksum": "f033d86f4123ab22cc825007555ef377"}