{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "09.04.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00020_09-04-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208525&W10_KEY=4467127&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b32e8d70965e34115828f97e87d9405f"}, "Num": [" VB.2009.00020"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.09.0  VB.2009.00020"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.09.0  VB.2009.00020"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.09.0  VB.2009.00020"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Geb\u00fchren | Durchf\u00fchrung einer Kontrollfahrt / Erhebung von Geb\u00fchren Zwei Polizeibeamte wurden eines Morgens auf den 85-j\u00e4hrigen Beschwerdef\u00fchrer aufmerksam, weil dieser mit ungew\u00f6hnlich langsamem Tempo auf der Autobahn fuhr, und f\u00fchrten eine Kontrolle durch. Aufgrund des Polizeirapports ordnete das Sicherheitsamt des Kantons Z\u00fcrich die Durchf\u00fchrung einer Kontrollfahrt an. Der Beschwerdef\u00fchrer bestand die Kontrollfahrt, weshalb ihm der F\u00fchrerausweis (unter Einhaltung gewisser Auflagen) belassen wurde. Vor der Vorinstanz wehrte sich der Beschwerdef\u00fchrer vergeblich dagegen, dass ihm die Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Kontrollfahrt (Fr. 134.-) sowie eine Mahngeb\u00fchr (Fr. 20.-) auferlegt wurden. Nach Ansicht des Beschwerdef\u00fchrers h\u00e4tten diese Kosten auf die Polizeibeamten \u00fcberw\u00e4lzt werden m\u00fcssen, da das Verfahren auf deren fehlerhafte Sachverhaltsermittlung zur\u00fcckzuf\u00fchren sei. Der Streitgegenstand beschr\u00e4nkt sich vorliegend auf die Kostenfrage; die Sachverhaltsumst\u00e4nde, die zur Anordnung der Kontrollfahrt gef\u00fchrt haben, k\u00f6nnen hingegen infolge Rechtskraft des Endentscheides grunds\u00e4tzlich nicht mehr \u00fcberpr\u00fcft werden (E. 1.2). Rechtliche Grundlagen betreffend Kontrollfahrtanordnung und Geb\u00fchrenauferlegung (E. 2). Rechtsprechung zur Kontrollfahrtanordung im Fall von betagten Fahrzeuglenkern (E. 4.1). Vorliegend bestehen keine Anzeichen einer ungerechtfertigten Kontrollfahrtanordnung (E. 4.2). Nicht nur die \u00d6ffentlichkeit, sondern auch der von einer Kontrollfahrtanordnung betroffene Fahrzeuglenker hat ein Interesse an der Abkl\u00e4rung seiner Fahreignung. Dass der Fahrzeuglenker die damit verbundenen Kosten zu tragen hat, beruht auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und ist nicht zu beanstanden (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:55", "Checksum": "8c5b03c0591560f4e6d8686a9c7500de"}