{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-04-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00022_2009-04-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208505&W10_KEY=13823278&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "eff2a6220b2d94df8cc6032fda804977"}, "Scrapedate": "2026-04-06", "Num": [" VB.2009.00022"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2009.00022"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2009.00022"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.04.2009  VB.2009.00022"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung: Der Bf ist zwar bereits seit \u00fcber zwanzig Jahren in der Schweiz und hat hier zwei Kinder, wurde aber w\u00e4hrend seiner gesamten Aufenthaltsdauer straff\u00e4llig und f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngig. Er hat dadurch einen Ausweisungsgrund gesetzt. Die Interessenabw\u00e4gung steht der Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nicht entgegen, weil der Bf Freiheitsstrafen von 33 Monaten erwirkt hat sowie f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngig war und die Gefahr einer k\u00fcnftigen F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit weiterbesteht, weil er teilweise arbeitslos war und unqualifizierten T\u00e4tigkeiten nachging. Zudem verf\u00fcgt er \u00fcber eine ungen\u00fcgende Integration und aufgrund seines vergangenen Verhaltens kann f\u00fcr die Zukunft keine g\u00fcnstige Prognose angestellt werden. Die R\u00fcckkehr ist mit einer gewissen, aber nicht unzumutbaren H\u00e4rte verbunden. Der Bf nahm die Trennung von seinen Kindern in Kauf, weil er sich auch durch fr\u00fchere Verurteilungen und fremdenpolizeiliche Verwarnungen nicht von der Deliktsbegehung abhalten liess. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "06.04.2026 23:54:55", "Checksum": "8e169aae7794ead31127d8544e989739"}