{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "20.05.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00032_20-05-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209748&W10_KEY=4467122&nTrefferzeile=94&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "4ff3ac3739af0d049bb01707b3886749"}, "Num": [" VB.2009.00032"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.20.0  VB.2009.00032"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.20.0  VB.2009.00032"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.20.0  VB.2009.00032"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nutzungsplanung | Nutzungsplanung: Antennenverbot in Wohn- und Industriezonen (Die Gemeindeversammlung von St\u00e4fa nahm ein generelles Verbot von Aussenantennen in Wohn- und Industriezonen in ihre Bauordnung auf. Die Baurekurskommission hiess zwei dagegen erhobene Rekurse gut und hob den Beschluss der Gemeindeversammlung auf. Die Gemeinde St\u00e4fa erhob dagegen Beschwerde an das Verwaltungsgericht und beantragte die Aufhebung des Entscheids der Baurekurskommission sowie die Best\u00e4tigung des Verbots der Aussenantennen lediglich in Bezug auf Wohnzonen. Zudem focht sie den Nichtgenehmigungsbeschluss des Regierungsrats an.) Die Beschwerdef\u00fchrerin durfte ihre Antr\u00e4ge im Vergleich zum vorinstanzlichen Verfahren reduzieren; der Gemeinderat war dazu befugt, obwohl es sich bei der Bauordnung um einen Akt der Gemeindeversammlung handelt (E. 1.3). Beschr\u00e4nkte Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 2). Bundesgerichtliche Praxis zur Zul\u00e4ssigkeit von Antennenverboten (E. 3).  Frage offen gelassen, ob die Vorinstanz \u00a7 78 PBG zutreffend ausgelegt hat (E. 4). Das in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit eingreifende generelle Antennenverbot erweist sich auch in Bezug auf die Wohnzonen als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 5.1-5.5). Keine Geh\u00f6rsverletzung dadurch, dass sich die Vorinstanzen mit der Frage der Beschr\u00e4nkung des Antennenverbots auf die Wohnzonen nicht (eingehend) auseinandergesetzt haben (E. 5.6). Abweisung der Beschwerden"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:09:04", "Checksum": "c874bfefac90acab28e5b5558207f17b"}