{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "26.08.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00047_26-08-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208901&W10_KEY=4467125&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f7c286a618ed5cda5d83df18d27d6266"}, "Num": [" VB.2009.00047"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.26.0  VB.2009.00047"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.26.0  VB.2009.00047"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.26.0  VB.2009.00047"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe von Tiefbauarbeiten im offenen Submissionsverfahren: Bewertung der Angebotspreise. Welche Bandbreite bei den Angebotspreisen realistischerweise erwartet werden kann, ist von der infrage stehenden Beschaffung abh\u00e4ngig. Bei einfachen Bauarbeiten ist in der Regel mit einer geringeren Preisspanne zu rechnen als bei technisch anspruchsvollen Konstruktionen und Dienstleistungen (E. 4.1). Die Preisspanne ist grunds\u00e4tzlich am niedrigsten Angebot und nicht an der vorg\u00e4ngigen Baukostensch\u00e4tzung anzulegen. F\u00fcr Tiefbauauftr\u00e4ge der ausgeschriebenen Art sind Preisspannen von 30 bis 50 % \u00fcblich. Vorliegend handelt es sich um einen Standardauftrag. Die Annahme einer Preisspanne von 70 % ist nicht gerechtfertigt (E. 4.3). Werden die Angebotspreise anhand dieser auf maximal 50 % korrigierten Preisspanne bewertet, rangiert die Mitbeteiligte hinter dem Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin. Daran vermag auch die Berufung der Beschwerdegegnerin auf andere Preisbewertungsmethoden nichts zu \u00e4ndern. Die von ihr favorisierte Methode gew\u00e4hrleistet nicht, dass der Preis das vorgesehene Gewicht von 70 % erh\u00e4lt, und ist daher nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts unzul\u00e4ssig (E. 4.4).  Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:10:11", "Checksum": "adc87f02d42327a9961bce7427f01a2a"}