{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "04.06.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00064_04-06-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208656&W10_KEY=4467126&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "dbc12c68a4f426441aa66b3d7c7b2ac5"}, "Num": [" VB.2009.00064"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.04.0  VB.2009.00064"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.04.0  VB.2009.00064"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.04.0  VB.2009.00064"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung/Wiederherstellung | Nachtr\u00e4gliche Bewilligung von Bauten, die der Haltung von Polopferden dienen. 2005 bewilligten die Baubeh\u00f6rden den Einbau von 10 Pferdeboxen in ein in der Landwirtschaftszone gelegenes \u00d6konomiegeb\u00e4ude. In der Folge errichtete der Beschwerdef\u00fchrer 25 Pferdeboxen sowie einen Vorplatz. 2008 ersuchte der Beschwerdef\u00fchrer vergeblich um nachtr\u00e4gliche Bewilligung der ohne Bewilligung errichteten zus\u00e4tzlichen Pferdeboxen und des Vorplatzes.  Praxis des Bundesgerichts und der Bundesbeh\u00f6rden zur Zonenkonformit\u00e4t von Bauten, die der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone dienen (E. 3.2.1 und 3.2.2). Im vorliegenden Fall wurden die strittigen 15 Pferdeboxen richtigerweise nicht als zonenkonforme Bauten bewilligt, da im Jahr 2005 bereits 10 Boxen bewilligt worden waren und weil der Betrieb des Beschwerdef\u00fchrers kein landwirtschaftliches Gewerbe darstellt (E. 3.2.3). Nicht von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdef\u00fchrer im Jahresdurchschnitt angeblich bloss 7.7 Pferde h\u00e4lt (E. 3.3). Zu Recht verweigerten die Vorinstanzen ferner die Erteilung einer Ausnahmebewilligung, denn die Pferdehaltung des Beschwerdef\u00fchrers dient dem Polosport und kann somit nicht als standortgebunden gelten (E. 3.5). Was die Bewilligung des bereits erstellten Vorplatzes betrifft, ist die Sache zur erneuten Pr\u00fcfung des Sachverhalts an die Baubeh\u00f6rden zur\u00fcckzuweisen. Falls sich dabei erg\u00e4be, dass der Vorplatz als Auslaufplatz f\u00fcr die Pferde erforderlich ist und dass auch die \u00fcbrigen Anforderungen gem\u00e4ss Art. 34 RPV erf\u00fcllt sind, m\u00fcsste er als zonenkonforme Baute bewilligt werden (E. 4). Die von den Beh\u00f6rden erteilte Auflage, ein entlang der Strasse verlaufender Sicherheitszaun d\u00fcrfe keine weissen Kunststoffb\u00e4nder enthalten, ist ebenso wenig zu beanstanden wie das auferlegte Verbot, eine zum Betrieb geh\u00f6rende Weide als Polo\u00fcbungsplatz zu benutzen (E. 5 und E. 6). Der angeordnete R\u00fcckbau der 15 ohne Bewilligung erstellten Pferdeboxen erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 7).\rGutheissung der Beschwerde bzgl. Vorplatz (R\u00fcckweisung); im \u00dcbrigen Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:30:14", "Checksum": "3c4d6771d50ea03b71a2781632c63327"}