{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "25.03.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00084_25-03-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208496&W10_KEY=4467127&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "383818806f75bdc806c3ebad2a420c6a"}, "Num": [" VB.2009.00084"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2009.00084"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2009.00084"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.25.0  VB.2009.00084"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Durchsetzungshaft | Gegenstandslosigkeit wegen Entlassung des Beschwerdef\u00fchrers; L\u00e4rmsituation im Flughafengef\u00e4ngnis. Das aktuelle Rechtsschutzinteresse ist mit der Entlassung des Beschwerdef\u00fchrers dahingefallen, weshalb das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden abzuschreiben ist (E. 1). \u00dcber die Kostenfolge entscheidet das Gericht nach Ermessen, wobei es in Betracht zieht, wer die Gegenstandslosigkeit bzw. das gegenstandslos gewordene Verfahren verursacht hat oder welche Partei vermutlich obsiegt h\u00e4tte (E. 2.1). Der Beschwerdef\u00fchrer beanstandete ausschliesslich die Haftbedingungen im Flughafengef\u00e4ngnis Z\u00fcrich-Kloten. Das Bundesgericht hat f\u00fcr die Beurteilung der L\u00e4rmsituation fachkundige Messungen \u00fcber l\u00e4ngere Dauer empfohlen (E. 2.2.1). Die Grenzwerte der L\u00e4rmschutzverordnung sind f\u00fcr die hier zu beurteilende Frage, ob die Haftbedingungen im Flughafengef\u00e4ngnis eine unmenschliche Behandlung darstellen, nicht unmittelbar anwendbar. Es rechtfertigt sich deshalb auch, die L\u00e4rmimmissionen bei spaltweise ge\u00f6ffnetem, oder sogar bei geschlossenem Fenster zu messen, sofern eine angemessene Klimatisierung der Luft besteht. Das Verwaltungsgericht hat deshalb ein Gutachten der EMPA in Auftrag gegeben, das die durch den Flugl\u00e4rm verursachte Schallbelastung festzustellen und die Messergebnisse zu interpretieren hatte (E. 2.2.2). Eine summarische W\u00fcrdigung der Streitsache ergibt, dass die L\u00e4rmbelastung f\u00fcr den Beschwerdef\u00fchrer keineswegs als gesundheitssch\u00e4digend erscheint bzw. auf Seiten des Beschwerdef\u00fchrers von einem so erheblichen Leiden auszugehen w\u00e4re, das einer unmenschlichen Behandlung gleichk\u00e4me (E. 2.2.4). Da die Beschwerde nicht als geradezu aussichtslos bezeichnet werden kann, sind dem Beschwerdef\u00fchrer die unentgeltliche Rechtspflege und ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen (E. 2.3). Abschreibung infolge Gegenstandslosigkeit."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:29:49", "Checksum": "74f137ece5ba973a505ec106c7923c23"}