{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-05-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00115_2009-05-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208629&W10_KEY=13823278&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "68622b6d9f3e2145cb6294fa485923bc"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00115"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.05.2009  VB.2009.00115"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.05.2009  VB.2009.00115"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.05.2009  VB.2009.00115"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet allein die Einstellung der wirtschaftlichen Unterst\u00fctzung. R\u00fcckweisungsentscheide sind nur dann anfechtbar, wenn die M\u00f6glichkeit einer erheblichen Verfahrensverk\u00fcrzung besteht, was vorliegend nicht der Fall ist (E. 1.2). Auch ohne ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung in \u00a7 24a SHG kann sich die Leistungseinstellung rechtfertigen, wenn sich jemand weigert, bei der Abkl\u00e4rung der f\u00fcr die Gew\u00e4hrung und Bemessung von Sozialhilfeleistungen massgebenden Verh\u00e4ltnisse mitzuwirken (E. 2.2). Wird wie vorliegend ein Ermittlungsbericht erstellt, muss dieser den Beteiligten bereits im Verf\u00fcgungsverfahren unaufgefordert zur Stellungnahme vorgelegt werden (E. 3.2). Dies unterliess die Beschwerdegegnerin. Der Bezirksrat stellte den Ermittlungsbericht und dessen Nachtrag der Beschwerdef\u00fchrerin zur Stellungnahme zu, was zur Heilung der Geh\u00f6rsverletzung f\u00fchrte (E. 3.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin war weder bei Beginn der wirtschaftlichen Unterst\u00fctzung noch zum Zeitpunkt der Einstellung der Unterst\u00fctzungsleistungen bed\u00fcrftig. Die Voraussetzungen f\u00fcr die Einstellung der Unterst\u00fctzungsleistungen waren daher erf\u00fcllt (E. 4.4). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung und unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung (E. 5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:54:43", "Checksum": "8c11d22858a3893ac0e631191700ab4d"}