{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-10-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00258_2009-10-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209104&W10_KEY=13823275&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8918f5153b563fe1b388b3b0c6f371e1"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00258"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.10.2009  VB.2009.00258"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.10.2009  VB.2009.00258"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.10.2009  VB.2009.00258"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausnahmebewilligung | Bewilligung zur Umnutzung einer Scheune. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Baubeh\u00f6rden das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers abwiesen, eine in der Landwirtschaftszone gelegene und bisher dem Landwirtschaftsbetrieb dienende Scheune neu als Lagerfl\u00e4che f\u00fcr den Gartenbaubetrieb zu nutzen. Diese Nutzung ist nicht landwirtschaftszonenkonform, denn der Beschwerdef\u00fchrer bewirtschaftet den Gartenbaubetrieb haupts\u00e4chlich bodenunabh\u00e4ngig, und die Voraussetzungen f\u00fcr eine innere Aufstockung sind nicht erf\u00fcllt (E. 4.1). Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24a RPG kommt ebenfalls nicht in Frage, weil die Umnutzung der Scheune verkehrsm\u00e4ssige Belastungen mit sich bringt und somit Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (E. 4.2). Schliesslich kann auch gest\u00fctzt auf Art. 24b RPG keine Ausnahmebewilligung erteilt werden: Selbst wenn man den Gartenbaubetrieb des Beschwerdef\u00fchrers als nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb mit engem sachlichem Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe betrachten w\u00fcrde, w\u00e4re die Umnutzung der Scheune nicht bewilligungsf\u00e4hig, da die im Gartenbaubetrieb anfallende Arbeit \u00fcberwiegend von Angestellten und nicht vom Beschwerdef\u00fchrer und seiner Familie geleistet wird (E. 4.3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:57:17", "Checksum": "9ff72225ddf4613003b554330b310232"}