{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "24.02.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00270_24-02-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209475&W10_KEY=4467123&nTrefferzeile=83&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5a5d0dede2999622bfe886cead710456"}, "Num": [" VB.2009.00270"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.24.0  VB.2009.00270"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.24.0  VB.2009.00270"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.24.0  VB.2009.00270"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Erneuerung/Erhaltung des Rechberggartens am Z\u00fcrcher Hirschengraben. Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission (KDK). Durch den weitgehenden Verzicht auf die im urspr\u00fcnglichen Projekt vorgesehenen Abgrabungen im Bereich der Schanzenwiese sowie weiterer Projektanpassungen, mit welchen auf die im ersten Gutachten der KDK vom 2. Mai 2006 erfolgte Kritik reagiert wurde, ist die vorbehaltlose Zustimmung der KDK im Erg\u00e4nzungsgutachten vom 9. Oktober 2007 ohne Weiteres nachvollziehbar (E. 3.1). Mit ihren grunds\u00e4tzlichen Einw\u00e4nden gegen die Einfriedung verkennt die Beschwerdef\u00fchrerin, dass das von ihr hervorgehobene Gestaltungsmerkmal des Rechberggartens, n\u00e4mlich der fr\u00fchere, fast unmerkliche \u00dcbergang in den gr\u00fcnen Hang der Schanze, schon lange nicht mehr besteht, sondern der Garten durch Ver\u00e4nderungen im Umfeld Begrenzungen erhalten hat, denen etwas Zuf\u00e4lliges anhaftet. Die geplante Einfriedung soll diese Begrenzung neu definieren, um so den Garten gegen\u00fcber seiner mittlerweile dominanten Umgebung in seiner noch vorhandenen barocken Eigenart wieder besser erlebbar zu machen. Dieses Konzept, welches die zu erhaltenden Elemente des Gartens unver\u00e4ndert l\u00e4sst und mit der Abschliessbarkeit zus\u00e4tzlich einen gewissen Schutz vor Vandalismus bietet, ist durchaus nachvollziehbar und in keiner Weise rechtsverletzend (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:09:32", "Checksum": "d732f1ebdb0da0028fad06160f4f4c67"}