{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2009-12-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00363_2009-12-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209255&W10_KEY=13823275&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "974739be855fed033d77ab9aa5b54e49"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00363"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.12.2009  VB.2009.00363"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.12.2009  VB.2009.00363"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.12.2009  VB.2009.00363"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr Mobilfunkanlage: Einordnung; Zonenkonformit\u00e4t und ideelle Immissionen. Bei der gew\u00e4hlten Antennenform handelt es sich um eine R\u00f6hrenantenne neuester Bauart. Diese verf\u00fcgt nicht \u00fcber die sonst \u00fcblichen separaten Antennenk\u00f6rper. Sie besteht lediglich aus dem schmalen Rohrk\u00f6rper in welchem die Antennen integriert sind, was sich \u00e4sthetisch im Vergleich zu den \u00fcblichen Antennen weit weniger auswirkt. Unter diesen Umst\u00e4nden erweist sich die Einsch\u00e4tzung der Bausektion, dass der Mobilfunkantenne die befriedigende Einordnung, nur weil sie f\u00fcr einen Teil der bergw\u00e4rts wohnenden Bev\u00f6lkerung gut sichtbar sein werde, nicht abzusprechen sei, ohne Weiteres als vertretbar, zumal Infrastrukturanlagen der strittigen Art innerhalb des Siedlungsgebiets unter dem Aspekt der \u00c4sthetik regelm\u00e4ssig zugelassen werden (E. 5.5.2). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts k\u00f6nnen Mobilfunkantennen bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verk\u00e4uflich oder vermietbar werden. Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen k\u00f6nnen unerw\u00fcnschte Auswirkungen dieser Art ausl\u00f6sen, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gef\u00e4hrdung ausgehe. Solche psychologischen Auswirkungen werden auch als ideelle Immissionen bezeichnet. Das Bundesgericht hat daraus geschlossen, dass solche ideellen Immissionen neben dem zivilrechtlichen Schutz grunds\u00e4tzlich auch durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschr\u00e4nkt werden k\u00f6nnten. Diese Rechtsprechung erm\u00f6glicht in einem gewissen Rahmen den Erlass von Nutzungsvorschriften, welche die Standortwahl f\u00fcr Mobilfunkstationen beeinflussen. Die Stadt Z\u00fcrich hat jedoch bisher keine solchen Regeln erlassen. F\u00fcr ein Verbot von Antennenanlagen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bietet die besagte Rechtsprechung indessen keine Grundlage (E. 6.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:58:33", "Checksum": "91d12608225cc12a76b74ca1d1493db4"}