{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "12.11.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00381_12-11-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209178&W10_KEY=4467124&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "94cd4c5145bb59c40cc7b80cd4a9a643"}, "Num": [" VB.2009.00381"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.12.1  VB.2009.00381"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.12.1  VB.2009.00381"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.12.1  VB.2009.00381"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "L\u00f6schung von Daten auf PC-Tower | Strafvollzug: L\u00f6schung von Daten auf dem PC (Dem Beschwerdef\u00fchrer wurde im Strafvollzug mit rechtskr\u00e4ftiger Verf\u00fcgung die Bewilligung zum Besitz eines Computers [PC] entzogen, da sich auf diesem zahlreiche unzul\u00e4ssige Dateien [u.a. ca. 500 Formulare der Justizdirektion] befanden. Diese seien zu l\u00f6schen bzw. neu zu formatieren. Sp\u00e4ter verf\u00fcgte das Amt f\u00fcr Justizvollzug die Neuformatierung der beiden Festplatten des PC und die Aush\u00e4ndigung desselben an den Beschwerdef\u00fchrer nach dem Vollzug dieser Massnahme und der damit verbundenen vollst\u00e4ndigen L\u00f6schung aller Daten und Programme. Der Beschwerdef\u00fchrer wurde rund zwei Monate danach bedingt aus dem Strafvollzug entlassen und verlangt die L\u00f6schung lediglich der unerlaubten Dateien.) Das PC-Reglement der Strafanstalt, gest\u00fctzt auf welches dem Beschwerdef\u00fchrer die Bewilligung zum Besitz eines PC rechtskr\u00e4ftig entzogen wurde, ist auch noch nach seiner bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug anwendbar, da der Entscheid \u00fcber die Neuformatierung unmittelbar mit dem Entzug der PC-Bewilligung zusammenh\u00e4ngt (E. 4.2). Angesichts der F\u00fclle der unerlaubten Dateien und der fehlenden Angaben des Beschwerdef\u00fchrers, welche erlaubten Dateien er noch ben\u00f6tigt, erscheint eine L\u00f6schung lediglich der unerlaubten Dateien zu aufw\u00e4ndig (E. 5.3). Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung (E. 6). Abweisung der Beschwerde"}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:09:37", "Checksum": "9f48cde2e8de8c2e7bcb49b275056326"}