{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "16.09.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00384_16-09-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=208962&W10_KEY=4467125&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e48927e2609a062c07e3d98a23cf750a"}, "Num": [" VB.2009.00384"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.16.0  VB.2009.00384"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.16.0  VB.2009.00384"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.16.0  VB.2009.00384"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "fr\u00fchzeitige Einschulung in den Kindergarten | Anspruch auf vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe? Zust\u00e4ndigkeit (E. 1). Die Schulpflege hat grunds\u00e4tzlich einen Ermessensspielraum bei der Frage, ob ein Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten kann oder nicht. Der verfassungsm\u00e4ssige Anspruch auf Grundschulunterricht beginnt erst mit dem gesetzlichen Schuleintrittsalter. Der vorzeitige Kindergarteneintritt ist davon nicht erfasst (E. 3.1). Massgebend ist in erster Linie die Beurteilung des individuellen Entwicklungsstandes der Kinder. Aufgrund des den Schulpflegen einger\u00e4umten Ermessens sind Konstellationen denkbar, die es einer Schulpflege erlauben, fehlende Schulungskapazit\u00e4ten bei ihrem Entscheid zu ber\u00fccksichtigen (E. 3.3). Zwar wird von den Beschwerdef\u00fchrenden geltend gemacht und belegt, dass ihre Tochter kindergartenreif sei. Hingegen wird nicht vorgebracht, dass ein vorzeitiger Kindergarteneintritt auch erforderlich w\u00e4re in dem Sinn, dass bei Eintritt in den Kindergarten im Regelalter die Entwicklung der Tochter ernsthaft gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Angesichts der knapp oder ganz ausgesch\u00f6pften Klassengr\u00f6ssen war es der Beschwerdegegnerin demzufolge vorliegend unbenommen, den vorzeitigen Eintritt der Tochter der Beschwerdef\u00fchrenden in die Kindergartenstufe zu verweigern (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:30:44", "Checksum": "a795b575fafe964ee436269bc03023b6"}