{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-09-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00393_2010-09-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210000&W10_KEY=13823272&nTrefferzeile=46&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d67bb4de474e7410d2934880ad0a1d1c"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00393"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.09.2010  VB.2009.00393"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.09.2010  VB.2009.00393"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.09.2010  VB.2009.00393"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Einf\u00fchrung der SAP-Software f\u00fcr Rechnungswesen, Controlling, Projektrechnung und Fakturierung (SAP-FI/CO): Vorbefassung der Mitbeteiligten, Begr\u00fcndung des Vergabeentscheids, Bewertung der Angebotspreise.  Die Gewichtung des Preiskriteriums mit lediglich 20 % erweist sich angesichts der hohen Komplexit\u00e4t des Projekts gerade noch als vertretbar (E. 4.2). Aufgrund der engen zeitlichen Abfolge der betreffenden Vergabeverfahren kann eine Vorbefassung der Mitbeteiligten an der Vorbereitung der streitbetroffenen Vergabe ausgeschlossen werden (E. 5.1). Die Vergabebeh\u00f6rde trifft keine Pflicht zur Bekanntgabe detaillierter Unterkriterien f\u00fcr die Bewertung der Angebote (E. 5.2).  Zur Wahrung der Kompatibilit\u00e4t mit bestehenden Systemen ist es zul\u00e4ssig, das besondere Vorwissen eines Anbieters beim Vergabeentscheid zu ber\u00fccksichtigen, solange dies nicht zu einer f\u00fcr die anderen Anbieter aussichtslosen Schein-Ausschreibung f\u00fchrt (E. 5.3). Selbst wenn die Anforderungen an die Begr\u00fcndungspflicht der Vergabebeh\u00f6rde aufgrund der Unabh\u00e4ngigkeit und Fachkompetenz der Jury herabzusetzen w\u00e4ren, muss eine Bewertungsmatrix mit blossen Einzelnoten und ohne jegliche Begr\u00fcndung derselben als unzureichend qualifiziert werden. Daran verm\u00f6gen auch die nachgeschobenen Erkl\u00e4rungsversuche der Vergabebeh\u00f6rde nichts mehr zu \u00e4ndern (E. 6.2). Eine Rundung der f\u00fcr die Angebotspreise erteilten Noten ist unzul\u00e4ssig (E. 7.1). Ob die f\u00fcr das Preiskriterium ber\u00fccksichtigte tats\u00e4chliche Spanne der Angebotspreise zu hoch und damit unzul\u00e4ssig ist, kann offen bleiben, zumal die Vergabebeh\u00f6rde bei der Festlegung der Notenskala offenbar von falschen Zahlen ausgegangen ist und die Beschwerdef\u00fchrerin schon bei Zugrundelegung der richtigen Werte auf den ersten Rang vorr\u00fcckt (E. 7.2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:02:52", "Checksum": "163baf7b986d8ee7f3b7e5d942f12d7f"}