{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "02.12.2009", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00417_02-12-2009.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209265&W10_KEY=4467124&nTrefferzeile=66&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8d5b85ecb8c3ce5194bd995a1bd09f4e"}, "Num": [" VB.2009.00417"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09..2.02.1  VB.2009.00417"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09..2.02.1  VB.2009.00417"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09..2.02.1  VB.2009.00417"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Nutzungs\u00e4nderung von Gewerber\u00e4umen in R\u00e4ume f\u00fcr Sterbehilfe in Wohnzone mit Gewerbeerleichterungen: Zonenkonformit\u00e4t; ideelle Immissionen. Die Baubeh\u00f6rde hat es unterlassen, die mit den Freitodbegleitungen verbundenen Immissionen gem\u00e4ss Art. 5 Abs. 2 der Bau- und Zonenordnung daraufhin zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese Nutzung im Verh\u00e4ltnis zur Wohnnutzung als mehr als m\u00e4ssig st\u00f6rend erscheint, das heisst, ob ihr Konfliktpotenzial derart ist, dass sie nach allgemeiner Erfahrung ein ertr\u00e4gliches Wohnen stark beeintr\u00e4chtigt oder weitgehend verunm\u00f6glicht (E. 3.2). Die von der Baubeh\u00f6rde geltend gemachten ideellen Immissionen verm\u00f6gen zwar eine gewisse St\u00f6rung der Wohnnutzung aufzuzeigen, lassen jedoch bei Weitem nicht auf ein Konfliktpotenzial schliessen, das unter den massgeblichen psychischen und moralischen Gesichtspunkten ein ruhiges und gesundes Wohnen stark beeintr\u00e4chtigen oder gar verunm\u00f6glichen w\u00fcrde.  F\u00fcr die Beurteilung der Schwere der ideellen Immissionen ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die Freitodbegleitungen sich im Innern des Geb\u00e4udes abspielen und gegen aussen keine Aktivit\u00e4ten in Erscheinung treten, welche auf die besondere Nutzung des Geb\u00e4udes hinweisen. Zudem sind die getroffenen Vorkehren, wie insbesondere der Abtransport der S\u00e4rge durch neutrale Fahrzeuge direkt aus der Garage, geeignet, das Konfliktpotenzial zus\u00e4tzlich herabzusetzen.  Auch was die indirekten Auswirkungen betrifft, n\u00e4mlich eine Beeintr\u00e4chtigung des Rufs des Quartiers als Wohngegend und die Vermietbarkeit der Wohnungen, ist angesichts der Unauff\u00e4lligkeit der umstrittenen Nutzung h\u00f6chstens mit marginalen Folgen und jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass sich durch die Verdr\u00e4ngung von Wohnraum an der bisherigen gemischten Nutzung des Quartiers etwas \u00e4ndern wird (E. 3.3). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:31:14", "Checksum": "6411c22e17838d64ecbcab3f2ab0bde7"}