{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2010-01-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00466_2010-01-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=209354&W10_KEY=13823274&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7ccf85cd35bf02676dbd97fa51b68f5f"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VB.2009.00466"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.01.2010  VB.2009.00466"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.01.2010  VB.2009.00466"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.01.2010  VB.2009.00466"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung ausserhalb der Bauzone | Nachbarbeschwerde gegen die Bewilligung von Bauten in der Landwirtschaftszone. [Die Eigent\u00fcmerin eines Landwirtschaftsbetriebs plant auf ihrem Grundst\u00fcck diverse Um- und Neubauten, die u.a. der Erweiterung des Schweinebestandes um 20 Tiere dienen, sowie die Installation einer Photovoltaik- und Solaranlage auf einem Stalldach. Die kantonalen und kommunalen Baubeh\u00f6rden bewilligten das Bauvorhaben unter Bedingungen und Auflagen. Der Eigent\u00fcmer eines benachbarten Grundst\u00fccks erhob daraufhin erfolglos Rekurs bei der Baurekurskommmission.] Beschwerdelegitimation: Das Wohnhaus des beschwerdef\u00fchrenden Nachbarn ist 170 Meter vom geplanten Schweinestall entfernt und liegt zumindest im Winter teilweise in Sichtweite des Baugrundst\u00fccks; demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdef\u00fchrer vom Bauvorhaben - insbesondere durch die von der geplanten Schweinehaltung ausgehenden Geruchsimmissionen - mehr als die Allgemeinheit betroffen ist (E. 1.2). Die Baugesuchsunterlagen erlauben eine sachgerechte Beurteilung des Bauprojekts. Dass die Baubeh\u00f6rden keine vertieften Abkl\u00e4rungen in Bezug auf den L\u00e4rm vornahmen, der aufgrund des erweiterten Schweinebestandes zu erwarten ist, ist nicht zu beanstanden (E. 6).  Die Mindestabst\u00e4nde gem\u00e4ss den Empfehlungen der Eidgen\u00f6ssischen Forschungsanstalt f\u00fcr Betriebswirtschaft und Landtechnik (FAT-Bericht Nr. 476 von 1995) sind in Bezug auf den geplanten Schweinestall eingehalten, so dass sich das Bauvorhaben bez\u00fcglich der zu erwartenden Geruchsimmissionen als rechtm\u00e4ssig erweist (E. 7).   Der Schluss der Vorinstanz, die geplanten Bauten erreichten - insbesondere unter Einhaltung der beh\u00f6rdlichen Bepflanzungsvorschriften - eine befriedigende Gesamtwirkung und seien gen\u00fcgend in die Landschaft eingeordnet, ist im Rahmen des beschr\u00e4nkten Beurteilungsspielraums des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden (E. 8).  Die vorgesehene Erh\u00f6hung des Stallfirstes um 1.5 Meter ist zul\u00e4ssig und f\u00fchrt nicht zur Begrenzung der Seesicht desBeschwerdef\u00fchrers (E. 9). \rDie geplante Solar- und Photovoltaikanlage entspricht - unter Einhaltung der beh\u00f6rdlichen Gestaltungsauflagen - den gesetzlichen Anforderungen, denn die Installation ist sorgf\u00e4ltig in die Stalldachfl\u00e4che integriert und beeintr\u00e4chtigt keine Kultur- und Naturdenkm\u00e4ler von kantonaler oder nationaler Bedeutung (E. 10). \rIn Bezug auf die Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen ist der angefochtene Entscheid ebenfalls nicht zu beanstanden (E. 11). \rAbweisung der Beschwerde (E. 12)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 00:59:06", "Checksum": "e166e283d4172564085cc6041a973ce9"}