{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "22.09.2010", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2009-00551_22-09-2010.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=https://vgrzh.djiktzh.ch&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=210059&W10_KEY=4467121&nTrefferzeile=96&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b218a19f91dbbff308b2f64394ed3364"}, "Num": [" VB.2009.00551"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10..2.22.0  VB.2009.00551"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10..2.22.0  VB.2009.00551"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10..2.22.0  VB.2009.00551"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Vergabe verschiedener Arbeitsgattungen bei einem Umbauprojekt: Aufteilung des Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen; Preisbewertung. Die Beschwerdef\u00fchrerin hat bei f\u00fcnf Arbeitsgattungen eine Offerte eingereicht, wobei die ersten vier unter den Vorbehalt gestellt wurden, dass die f\u00fcnfte Arbeitgattung \"Baumeisterarbeiten\" ebenfalls an sie vergeben wird. Aufgrund dieser Vorbehalte wurden die Angebote aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das die f\u00fcnfte Arbeitsgattung betreffende Angebot war seinerseits mit einer Variante versehen, wonach bei gleichzeitiger Vergabe mit der Arbeitsgattung \"Abbrucharbeiten\" ein Rabatt von 2 % offeriert w\u00fcrde (E. 4).  Bei den Arbeitsgattungen \"Abbrucharbeiten\" und \"Abbrucharbeiten Blech-/Glasfassade\" stammt das preislich g\u00fcnstigste Angebot von der Beschwerdef\u00fchrerin (E. 4).   Die Aufteilung eines Bauvorhabens in mehrere Beschaffungen und deren separate Vergabe hat in der Regel eine wettbewerbsf\u00f6rdernde Wirkung und ist zul\u00e4ssig, solange dadurch die Vergabebestimmungen nicht umgangen werden. Aus der Aufteilung der Beschaffung folgt indes nicht die Notwendigkeit, die Preisbewertung gesamthaft \u00fcber alle eingereichten Angebote vorzunehmen (E. 5.1). Eine solche Gesamtbetrachtung verstiesse ohne vorg\u00e4ngige Bekanntmachung in den Ausschreibungsunterlagen vielmehr gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (E. 5.2). Weder die Ausschreibung noch die Korrespondenz mit der Vergabestelle bildeten eine Vertrauensgrundlage f\u00fcr die von der Beschwerdef\u00fchrerin verfochtene beschaffungs\u00fcbergreifende Preisbewertung (E. 6).  Die in den ersten vier Arbeitsgattungen angebrachten Vorbehalte stellen eine aufschiebende Bedingung dar, die sich vorliegend infolge Vergabe der f\u00fcnften Arbeitsgattung \"Baumeisterarbeiten\" an die Mitbeteiligte nicht erf\u00fcllt hat (E. 7.1). Deswegen fehlt der Beschwerdef\u00fchrerin das schutzw\u00fcrdige Interesse, um gegen den Nichterhalt des Zuschlags bzw. den Verfahrensausschluss in den ersten vier Arbeitsgattungen vorgehen zu k\u00f6nnen(E. 7.2).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/93", "Zeit UTC": "18.01.2021 21:08:43", "Checksum": "17bfc097c8ba496c3b0d0d4ddc562cc4"}